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Donnerstag, den 29. Dezember 2016

Fallen meine Zinsansprüche auch unter die Einlagensicherung?



Bereits vereinnahmte Zinsen werden der Einlage zugerechnet und fallen deshalb komplett unter die Bestimmungen der Einlagensicherung. Darüber hinaus werden gemäß § 4 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz auch anfallende Zinsansprüche in einem Zeitraum von Beginn des Entschädigungsfalls bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten erstattet.

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