Fallen meine Zinsansprüche auch unter die Einlagensicherung?
Bereits vereinnahmte Zinsen werden der Einlage zugerechnet und fallen deshalb komplett unter die Bestimmungen der Einlagensicherung. Darüber hinaus werden gemäß § 4 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz auch anfallende Zinsansprüche in einem Zeitraum von Beginn des Entschädigungsfalls bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten erstattet.
Anzeigen
Geldanlage-Ratgeber
Fordern Sie unseren kostenlosen Geldanlage
-Ratgeber mit zahlreichen Tipps zur Geldanlage an und bleiben Sie monatlich mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.