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Donnerstag, den 29. Dezember 2016

Wann muss die Einlagensicherung eingreifen?


Der Zeitpunkt, wann ein Entschädigungsfall durch die Einlagensicherung eintritt, wird durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vorgegeben. Demnach muss das Entschädigungsverfahren eingeleitet werden wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( Bafin ) feststellt, dass eine Bank aufgrund ihrer Finanzlage nicht länger in der Lage ist, bestehende Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und zudem keine Aussicht auf eine zukünftige Rückzahlung besteht.
Bei Eintritt eines Entschädigungsfalles muss die Entschädigungseinrichtung die Kunden der betroffenen Mitgliedsbank umgehend darüber in Kenntnis setzen. Der geschädigte Bankkunde muss seinen Anspruch auf Entschädigung innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Bekanntmachung des Entschädigungsfalls schriftlich bei der Entschädigungseinrichtung einreichen. Wenn die vorgegebene Frist von einem Jahr abgelaufen ist, kann der Anspruch des geschädigten Anlegers in der Regel nicht mehr durchgesetzt werden. Sobald der Anleger für seine Ausfälle entschädigt wurde, gehen dessen Ansprüche gegen die Bank auf die Entschädigungseinrichtung über.

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