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Donnerstag, den 19. März 2015

Was passiert mit Gemeinschaftskonten im Entschädigungsfall?



Grundsätzlich gelten die Höchstbeträge der Einlagensicherung, die bei der Insolvenz einer Bank erstattet werden, jeweils pro Kunde. Bei Gemeinschaftskonten ist für die Feststellung des Entschädigungsanspruches im Entschädigungsfall der entsprechende Anteil des einzelnen Kontoinhabers heran zu ziehen. Wenn dies aber nicht möglich ist, werden die Einlagen jeweils zu gleichen Anteilen den beiden Kontoinhabern zugeordnet. Demnach ist der Entschädigungsanspruch eines Ehepaares mit Gemeinschaftskonto genauso hoch wie der eines Ehepaares, das zwei getrennte Konten unterhält.

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