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Dienstag, den 03. Januar 2017

Was ändert sich 2013 für Anleger?

14.12.2012





Änderungen 2013 Das Jahr 2012 neigt sich schon wieder dem Ende und das Jahr 2013 wirft bereits seine Schatten voraus. Das bevorstehende Jahr 2013 bringt auch einige Veränderungen im Bereich Geldanlage mit sich. In unserem Ratgeber geben wir Ihnen einen Überblick, was Sie als Anleger im kommenden Jahr erwartet.
Sachkundenachweis und Versicherungspflicht für Finanzvermittler
Leider gibt es unter den vielen Finanzvermittlern, die Anlegern ihre Dienste offerieren, auch immer wieder einige schwarze Schafe. Daher ist die erste Änderung, die wir Ihnen hier vorstellen wollen, aus Anlegersicht durchaus positiv zu bewerten. Pünktlich zum 1. Januar 2013 treten Änderungen der Gewerbeordnung (§ 34f GewO) und der Verordnung zur Vermittlung von Finanzanlagen (§ 1 FinVermV) in Kraft, die darauf abzielen, dass alle Finanzvermittler ab kommendem Jahr einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Dazu muss eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber vor, dass ab 2013 alle Finanzvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Die Mindestversicherungssumme beläuft sich dabei auf 1,13 Mio. Euro für jeden Versicherungsfall und 1,7 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Abschaffung der Bundesschatzbriefe
Lange waren die Bundesschatzbriefe besonders bei konservativen Anlegern sehr beliebt, da sie als Inbegriff der sicheren Geldanlage galten. Zuletzt haben sie, aufgrund der inzwischen doch sehr niedrigen Verzinsung, jedoch immer mehr an Bedeutung verloren. Zum Jahreswechsel folgt nun das endgültige Aus für die Bundesschatzbriefe. Zusätzlich zu den Bundesschatzbriefen Typ A und Typ B wird die Bundesfinanzagentur 2013 auch den Vertrieb von Finanzierungsschätzen mit einjähriger und zweijähriger Laufzeit sowie die erst im Jahr 2008 eingeführte Tagesanleihe des Bundes einstellen. Bestandskunden müssen sich jedoch keine Sorgen machen, da bestehende Konten bis zum Ende der Laufzeit unverändert weitergeführt werden.
Im Gegensatz zu den Bundesschatzbriefen und Finanzschätzen stehen den Anlegern im Jahr 2013 börsennotierte Bundeswertpapiere, wie etwa Bundesobligationen oder Bundesschatzanweisungen, auch weiterhin zur Verfügung. Allerdings können diese ab 2013 nicht mehr kostenlos bei der Bundesfinanzagentur erworben werden, sondern können nur noch über Banken und Sparkassen bezogen werden. Auch die kostenlose Verwahrung neu erworbener Bundeswertpapiere auf einem Schuldbuchkonto der Bundesfinanzagentur ist dann nicht mehr möglich.


Mindesthaltefristen bei offenen Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds haben in der Vergangenheit leider oft für negative Schlagzeilen gesorgt. Einige Fonds mussten vorübergehend die Rücknahme von Anteilsscheinen aussetzten. Im schlimmsten Fall kam es sogar zu einer Abwicklung des Fonds . Der Gesetzgeber hat auf die bestehenden Probleme reagiert und bereits 2011 mit dem Gesetz zum Anlegerschutz neue Regeln für offene Immobilienfonds eingeführt. Für bereits bestehende Immobilienfonds galt bisher jedoch eine Übergangsfrist, die im Jahr 2013 ausläuft. Für Neuanleger, die ab 2013 in diese Fonds investieren, gilt dann eine Mindesthaltefrist. Das hat zur Folge, dass Anleger ihre Fondsanteile mindesten 24 Monate halten müssen, bevor sie die Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgeben können. Für alle Anleger gilt zudem eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Für Kleinanleger wurde allerdings eine Ausnahmeregelung geschaffen. Sie dürfen unabhängig von den oben genannten Fristen pro Halbjahr bis zu 30.000 Euro aus dem Immobilienfonds abziehen.
Unisex-Tarife bei der Rentenversicherung
Auch für Anleger, die eine Rentenversicherung für die Altersvorsorge abschließen wollen, ändert sich einiges im neuen Jahr. Denn dann kommen die neuen Unisex-Tarife. Genau genommen tritt die Änderung sogar bereits zum 21. Dezember 2012 in Kraft. Denn dann läuft die Übergangsfrist ab, die der Europäische Gerichtshof den Versicherungskonzernen für die Umstellung eingeräumt hat. Bei den Unisex-Tarifen ist eine einheitliche Tarifgestaltung für beide Geschlechter vorgeschrieben. Die Versicherungen dürfen deshalb 2013 keine Neuverträge mehr anbieten, bei denen männliche und weibliche Versicherungsnehmer unterschiedlich behandelt werden. In der Vergangenheit war es stets so, dass Männer bei der privaten Rentenversicherung günstigere Konditionen erhielten, da sie statistisch gesehen eine geringe Lebenserwartung haben und die Bezugsdauer für die Rentenzahlungen dementsprechend kürzer ausfällt.
Die Neuregelung ist daher insbesondere für männliche Versicherungsnehmer, die eine private Rentenversicherung abschließen wollen, nachteilig. Denn für sie werden die Versicherungen teurer bzw. sie erhalten bei gleichbleibender Prämienzahlung später eine niedrigere monatliche Rente. Bei Frauen verhält es sich genau umgekehrt. Für alle Versicherungsnehmer, die bis dato bereits eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, bleibt jedoch alles beim Alten, da für Altverträge ein Bestandsschutz gilt.
Höherer Sonderausgabenabzug bei Rürup-Rente
Wer bei der Altersvorsorge auf die Rürup-Rente (Basisrente) setzt, kann sich 2013 über eine Anhebung der steuerlichen Förderung freuen. Statt wie bisher 74 % können Sparer dann 76 % der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro für Verheiratete. Das bedeutet, ab 2013 können Ledige maximal bis zu 15.200 Euro und Verheiratete maximal bis zu 30.400 Euro als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigen.
Fazit
Auch 2013 kommen wieder einige Veränderungen auf die Anleger zu, die aus Anlegersicht teils positiv und teils negativ zu bewerten sind. Positiv hervorzuheben ist sicherlich, dass Finanzvermittler ab 2013 einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung haben müssen. Die Einführung der Unisex-Tarife bei der privaten Rentenversicherung wirkt sich für Männer nachteilig aus. Frauen hingegen profitieren von der Neuregelung, da für sie die Versicherungskonditionen bei Neuabschluss einer privaten Rentenversicherung günstiger werden. Weiterhin können Sparer, die einen Rürup-Rentenvertrag abgeschlossen haben, 2013 statt wie bisher 74 % nun 76 % der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bei den offenen Immobilienfonds gilt ab 2013 für alle Anleger eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Neuanleger müssen darüber hinaus auch eine anfängliche Haltefrist von 24 Monaten einhalten, bevor sie die Fondsanteile an die Fondsgesellschaft zurückgeben können. Zu guter Letzt müssen Anleger im Jahr 2013 auch endgültig Abschied von den Bundesschatzbriefen nehmen, da diese von der Bundesfinanzagentur eingestellt werden.


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