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Donnerstag, den 29. Dezember 2016

Welche Eigenkapitalvorschriften bestehen darüber hinaus für Banken?



Der Gesetzgeber hat für alle in Deutschland tätigen Banken eine Reihe von Eigenkapitalvorschriften erlassen, damit es erst gar nicht so weit kommen muss, dass die Einlagensicherung die Anleger einer insolventen Bank entschädigen muss. Die vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebene Solvabilitätsverordnung gibt die Mindestanforderung an die Höhe des von den Banken gehaltenen Eigenkapitals vor. Im deutschen Bankensystem tätige Institute müssen also eine ausreichende Eigenkapitaldeckung vorweisen können. Die geforderte Höhe des vorhandenen Eigenkapitals wird in § 2 Solvabilitätsverordnung spezifiziert und ist abhängig vom vorliegenden Risiko.


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