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Donnerstag, den 29. Dezember 2016

Wie funktioniert die freiwillige Einlagensicherung bei Banken?


Um zu verhindern, dass die Anleger ihr Vertrauen in das Bankensystem verlieren und deshalb Geld aus den Banken abziehen, sichern die Banken in Deutschland die Einlagen ihrer Kunden noch über den gesetzlichen Rahmen hinausgehend weiter ab. In welcher Form und welchem Umfang dies geschieht ist abhängig von der jeweiligen Bank. So haben die Privatbanken in Deutschland, die durch den Bundesverband deutscher Bank repräsentiert werden, den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken , gegründet. In diesen Einlagensicherungsfonds müssen die beteiligten Banken jährlich ein Beitrag abhängig von Umsatz und Bonität der Bank leisten. Bei dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken liegt die Sicherungsgrenze wesentlich höher als bei der gesetzlichen Einlagensicherung. Geschützt werden die Einlagen eines Bankkunden bis zu einem Betrag, der 30 % des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank entspricht. Hat eine Bank beispielsweise Eigenkapital in Höhe von 200 Millionen Euro hinterlegt, so sind die Geldanlagen ihrer Kunden bis zu einem Höchstbetrag von 60 Millionen Euro geschützt. Ob eine Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds deutscher Banken ist, kann der Anleger online bei dem Bundesverband deutscher Banken erfragen.
Die öffentlichen Banken, zu denen insbesondere die Landesbanken zählen, verfügen mit dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands über eine eigene Sicherungseinrichtung. Anders als bei dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken sind hier Einlagen in vollem Umfang abgesichert.
Bei den deutschen Volks- und Raiffeisenbanken übernimmt die Aufgabe der freiwilligen Einlagensicherung der Garantiefonds und Garantieverbund des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, der die Gelder der Kunden aller angeschlossenen Banken in vollem Umfang absichert. Bei den Sparkassen wird die Absicherung durch die vierstufige regional gegliederte Institutssicherung übernommen. Auch die Institutssicherung der Sparkassen garantiert einen Schutz der Einlagen in vollem Umfang. Die freiwillige Einlagenversicherung der Banken muss immer erst dann eingreifen, wenn die Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung nicht ausreicht, um den Schaden des Bankkunden zu decken.

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