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Donnerstag, den 29. Dezember 2016

Wie verhält es sich mit der Einlagensicherung bei Geldanlagen im Ausland?


Wenn ein Anleger sein Geld im Ausland investieren will muss er sich fragen, ob dort seine Anlagen ebenfalls bei einer Insolvenz der Bank erstatten werden. Im Raum der europäischen Union gilt, dass alle Mitgliedstaaten gemäß der EU-Richtlinie 2009/14/EG verpflichtet sind, den gesetzlichen Rahmen für ein Einlagensicherungssystem zu schaffen. Demnach sind alle Banken innerhalb der Europäischen Union gesetzlich verpflichtend einer Sicherungseinrichtung zur Einlagensicherung anzugehören. Die EU-Richtlinie schreibt weiterhin einen Mindestschutz in Höhe von 50.000 Euro für die Einlagen vor. Allerdings unterscheidet sich die Höhe der gesetzlich abgesicherten Einlagen innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten, da einige Mitgliedsstaaten eine höhere gesetzliche Einlagensicherung bieten als die EU-Richtlinie vorschreibt. Während die Einlagen in Österreich momentan noch in unbegrenzter Höhe abgesichert sind, liegt die Einlagensicherung in der Niederlanden bei einer Summe in Höhe von 100.000 Euro. Aber auch außerhalb der Europäischen Union bieten viele Länder, insbesondere Länder mit einem gut ausgebauten Bankensystem, eine Einlagensicherung für den Notfall. Grundsätzlich gilt, dass deutsche Anleger, die eine Spar- oder Terminanlage im Ausland tätigen wollen, sich zuvor über Art und Umfang der dort gültigen Einlagensicherung informieren sollten, um ausreichend über Ausfallrisiken informiert zu sein. Wird Geld bei einer Zweigniederlassung einer deutschen Bank im Ausland angelegt, so gelten weiterhin die deutschen Bestimmungen zur Einlagensicherung. Anders gestaltet sich der Fall, wenn es sich nicht um eine Zweigstelle sondern eine Tochtergesellschaft einer deutschen Bank handelt. Dann gelten nämlich die ausländischen Regelungen zur Einlagensicherung. Umgekehrt gilt auch, dass die in Deutschland tätige Tochtergesellschaft einer ausländischen Bank unter die inländischen Bestimmungen zur Einlagensicherung fällt. Bei Zweigniederlassungen ausländischer Banken aber muss der geschädigte Bankkunde sich an die ausländische Einlagensicherung wenden. Dies führte zuletzt bei der Pleite der isländischen Kaupthing Bank bei vielen deutschen Anlegern für Verärgerung. Im internationalen Vergleich gilt das deutsche Einlagensicherungssystem als eines der sichersten weltweit.

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