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Freitag, den 01. Dezember 2017

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine der wichtigsten Versicherungen!


Fast jeder vierte Erwerbstätige kann seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen, sei es durch Krankheit oder einen Unfall, nicht bis zum Beginn der Altersrente ausüben. Die fehlenden Einkünfte können die Existenz bedrohen. Die Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) mit einer Versicherung, die bei Eintritt des Risikofalls eine monatliche Rente zahlt, kommt daher einer hohen Bedeutung zu und die Berufsunfähigkeitsversicherung ist somit eine der wichtigsten Versicherungen. Als Berufsunfähig gilt, wer zu mehr als 50 % seinen letzten Beruf mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann.
Absicherung des Einkommens - eine der wichtigsten Versicherungen
Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind meist stattlich. Sie richten sich nach:
  • dem Alter und Geschlecht,
  • den Vorerkrankungen sowie dem Gesundheitszustand,
  • dem Beruf,
  • der Höhe der gewünschten Rente und
  • dem Ende der Absicherung (Laufzeit maximal bis zum Beginn der Altersrente) sowie
  • erhöhten Gefahren, beispielsweise durch gefährliche Hobbys.
Je jünger der Antragsteller ist, desto niedriger sind im Verhältnis die Beiträge. Die Berufe werden in Risikoklassen eingeteilt. Eine Bürotätigkeit hat beispielsweise eine andere Risikoklasse als ein Beruf mit körperlicher Arbeit, für dessen Absicherung die Prämie höher liegt.

Ermittlung der Versorgungslücke im Risikofall
Zur Bestimmung der notwendigen Rente für den Berufsunfähigkeitsfall muss die Versorgungslücke ermittelt werden. Eine grobe Rechnung hierzu wäre:
Aktuelles Nettoeinkommen (oder erforderliche Einnahmen)
minus Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung (die Höhe kann aus der Renteninformation entnommen werden) bzw. von der berufsständischen Versorgungseinrichtung (bei Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten, etc.)
minus eventueller betrieblicher Renten im Berufsunfähigkeitsfall
minus Einkünfte aus Kapital- und Immobilienvermögen
= Versorgungslücke im Fall der Berufsunfähigkeit
Beitragshöhe wird erst nach ausführlichen Angaben berechnet
Vor dem Abschluss einer BU-Versicherung steht das Ausfüllen von umfangreichen Antragsformularen durch den potenziellen Versicherten, die durch die Versicherung geprüft werden. Auch eine ärztliche Gesundheitsprüfung ist meist erforderlich. Erst dann unterbreitet die Versicherung ein Angebot mit der konkreten Beitragshöhe. So müssen Personen mit Berufen einer hohen Risikoklasse, Vorerkrankungen oder gefährlichen Hobbys mit hohen Prämien rechnen. Auch Ausschlüsse von bestimmten Krankheiten bei der Berufsunfähigkeit sind möglich. Und es kann sogar zu einer Ablehnung des Antrags kommen. So führen beispielsweise Rückenleiden und psychische Erkrankungen oft zu Problemen bei der Antragstellung.
Laut einer Umfrage der Stiftung Warentest wird etwa nur ein Viertel der Anträge unverändert angenommen. Bei allen anderen finden Änderungen oder gar Ablehnungen statt. Da die Versicherungen jedoch sehr unterschiedliche Angebote machen und auch die Beitragshöhen sehr differieren, lohnt es sich bei verschiedenen Versicherungsunternehmen einen Probeantrag oder eine Risiko-Voranfrage zu stellen und gegebenenfalls auch zu verhandeln.
Vertragsbedingungen wichtigstes Entscheidungskriterium
Beim Abschluss einer BU-Versicherung sollte auf Folgendes geachtet werden:
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung (Der Versicherer verzichtet im BU-Fall darauf, den Versicherten auf einen anderen Beruf zu verweisen. Im Vertrag ist dazu eine genaue Beschreibung des Berufes nötig.)
  • 6-Monats-Prognose (Anerkennung der Berufsunfähigkeit, wenn ein Arzt sie für voraussichtlich 6 Monate prognostiziert.)
  • Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Anlässen (Bei veränderten Lebensverhältnissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Einkommenssprung sollte eine Aufstockung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.)
  • Rückwirkende Anerkennung und rückwirkende Leistung (möglichst 3 Jahre) (Die Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit können oft nicht sofort abgesehen werden.)
  • Verzicht auf § 41 Versicherungsvertragsgesetz (Ausschließen einer Beitragserhöhung oder einer Vertragskündigung, wenn schuldlos oder unbewusst falsche Angaben zu möglichen Gesundheitsproblemen gemacht wurden.)
  • Weltweite Geltung
Eine BU-Versicherung sollte während des Berufslebens regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
BU-Versicherungen gibt es als reine BU-Versicherung oder als Zusatzversicherung bei einer Risikolebensversicherung . Die Variante als Zusatz bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist nicht zu empfehlen.



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