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Donnerstag, den 07. Dezember 2017

Geldanlage in Luxemburg



Das kleine europäische Großherzogtum Luxemburg gilt trotz seiner niedrigen Bevölkerungszahl mit gerade einmal ca. 490.000 Einwohnern als einer der bedeutendsten Finanzplätze Europas. Finanzdienstleistungen generieren heute 46 % der Bruttowertschöpfung in Luxemburg. Der Finanzsektor allein bringt dem Staat etwa die Hälfte aller Steuereinnahmen ein. Im weltweiten Vergleich liegt Luxemburg sogar auf Rang acht der wichtigsten Finanzplätze der Welt. Kein Wunder also, dass das kleine Land Standort von über 150 verschiedenen Banken ist. Eine große Anzahl dieser Banken sind Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften ausländischer Banken, der größte Anteil darunter stammt aus der Bundesrepublik Deutschland. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass sich viele deutsche Anleger für eine Geldanlage in Luxemburg begeistern können. Doch was sind die Vor- und Nachteile einer Investition in Luxemburg?
Was zeichnet Luxemburg als internationalen Finanzplatz aus?
Als international orientierter Finanzplatz profitiert Luxemburg neben seiner Lage im Zentrum Europas insbesondere von seiner starken politischen Einbindung in die Europäische Union. Luxemburg gehört zu den Gründungsmitgliedern der europäischen Union und die gleichnamige Hauptstadt Luxemburg gilt neben Straßburg und Brüssel als dritter Regierungssitz der europäischen Union. Darüber hinaus ist die dauerhafte politische und soziale Stabilität des Großherzogtums ein positiver Faktor des Finanzplatzes Luxemburg. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Regierung und Finanzsektor werde optimale rechtliche Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Luxemburg geschaffen. Besonders ausgeprägt ist in Luxemburg das Geschäft mit Investmentfonds. Als Investmentfondsstandort rangiert Luxemburg weltweit sogar auf dem zweiten Platz direkt hinter den USA. Weiterhin ist die Börse in Luxemburg eine der wichtigsten Adressen der Welt für Wertpapiernotierungen. Momentan sind an der Börse Luxemburgs über 24.000 Anleihen gelistet.
Das Bankgeheimnis in Luxemburg
Einen großen Vorteil bietet das kleine Land Luxemburg gegenüber seinem großem Nachbarn Deutschland in Bezug auf das Bankgeheimnis. Während das Bankgeheimnis in Deutschland in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Gesetzesänderung immer weiter abgeschwächt wurde, besitzt das Bankgeheimnis im Großherzogtum Luxemburg nach wie vor einen großen Stellenwert. Schließlich ist es dort auch fest im Gesetz verankert. Aber auch Luxemburg musste sich zuletzt dem großen internationalen Druck beugen, um nicht auf die sogenannte „schwarze Liste“ zu rutschen. Der Staat Luxemburg hat bereits eine Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern derart abgeändert, dass im Falle eines begründeten Verdachts, dass ein Steuervergehen begangen wurde, die luxemburgischen Banken in Zukunft die Kontendaten ausländischer Anleger offen legen müssen. Allerdings muss dafür die ermittelnde Behörde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens eine explizite Nachfrage bei der Bank einreichen. Dennoch bleibt Luxemburg für Anleger, die ein hohes Maß an Privatsphäre wünschen und ihre Kontodaten vor fremden Blicken schützen wollen, momentan noch eine ausgezeichnete Adresse. Allerdings gibt es innerhalb der Europäischen Union weitere Bestrebungen, einen automatischen Informationsaustausch bei der Amtshilfe in Steuerfragen auf den Weg zu bringen. Bislang konnten Luxemburg und Österreich einen derartigen Vorstoß noch abwehren. Die weiteren Verhandlungen zu diesem Thema wurden daraufhin ins kommende Jahr verlagert.
Besteuerung von Kapitaleinkünften in Luxemburg
Kapitaleinkünfte werden in Luxemburg durch eine Abgeltungsteuer belastet. Im internationalen Vergleich fällt diese mit nur zehn Prozent allerdings sehr gering aus. Im Vergleich dazu werden Kapitaleinkünfte in Deutschland zwar ebenfalls abgeltend besteuert, allerdings ist der Steuersatz mit 25 % mehr als doppelt so hoch. Auch die Besteuerung von Kursgewinnen ist in Luxemburg wesentlich großzügiger als in Deutschland. Während in Deutschland sämtliche Kursgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen, müssen Kursgewinne in Luxemburg nur versteuert werden, wenn sich innerhalb einer Spekulationsfrist von sechs Monaten realisiert wurden. Zudem existiert in Luxemburg für Kursgewinne ein Freibetrag in Höhe von 50.000 Euro. Die Zinseinkünfte ausländischer Anleger aus dem Gebiet der europäischen Union werden aber im Rahmen der EU-Zinssteuer mit einer Quellensteuer in Höhe von 20 % belastet. Von der einbehaltenen Steuer wird vom luxemburgischen Staat ein Anteil in Höhe von 75 % anonym an das jeweilige Heimatland des Steuerpflichtigen abgeführt. Betrachtet man die Steuersätze für Kapitaleinkünfte im internationalen Vergleich ist es nicht verwunderlich dass Luxemburg im Ausland häufig als Steueroase bezeichnet wird.
Wenn der deutsche Anleger keinen Ärger mit dem Gesetz riskieren möchte, muss er jedoch all seine ausländischen Einkünfte dem deutschen Fiskus melden, damit diese daraufhin im Inland besteuert werden können. Dennoch verbleibt auch für den ehrlichen Anleger ein steuerlicher Vorteil durch die Anlage in Luxemburg. Da der Anleger seine im Ausland erwirtschafteten Kapitaleinkünfte erst im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung versteuern muss, verbleiben ihm durch die spätere Festsetzung im Vergleich zur Anlage im Inland zumindest der Vorteil einer Steuerstundung und ein daraus resultierender Liquiditätsvorteil.
Lebensversicherung als Mantel für Investments
Eine besonders interessante Anlagealternative bietet Luxemburg für vermögende Anleger. Wer gewillt und fähig ist eine ausreichend hohe Summe in Luxemburg zu investieren, hat die Möglichkeit sein Geld in Rahmen einer Lebensversicherung unterzubringen. Dabei dient die Lebensversicherung lediglich als Ummantelung für andere Geldanlagen, die in die Lebensversicherung eingebracht werden. Bei der Gestaltung derartiger Investments besteht in Luxemburg völlige Freiheit. Der Anleger kann nach seinen eigenen Vorlieben in Aktien, Hedgefonds , Renten oder auch Immobilien investieren. Anders als in Deutschland, wo strenge Bestimmungen die Anlage von Lebensversicherungskapital regeln, besteht in Luxemburg keine restriktive Anlageverpflichtung. Dabei dient der Mantel der Lebensversicherung nur dazu dem Anleger Steuervorteile zu verschaffen. In Deutschland muss der Anleger die Einkünfte aus einem derart gestalteten Lebensversicherungsmantel wie bei Lebensversicherung üblich erst am Laufzeitende versteuern. Wer seine Kapitallebensversicherung mindestens über einen Zeitraum von zwölf Jahren hält und diese erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt bekommt, muss sogar nur die Hälfte der Erträge mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei einer Auszahlung im Todesfall sind die Erträge sogar gänzlich steuerfrei. Allerdings fallen die Leistungen im Todesfall bei derart gestalteten Lebensversicherungen meist deutlich geringer aus, da hier die Funktion Geldanlage gegenüber der Absicherung im Vordergrund steht. Eine Leistung im Todesfall darf aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, da sonst der deutsche Fiskus die Steuerbegünstigung der Lebensversicherung nicht anerkennt. Die Luxemburger Gesetzgebung bietet zudem einen ausgezeichneten Schutz für Lebensversicherungskunden. Der zentrale Punkt dieses Anlegerschutzes ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Einlagen der Kunden bei einer unabhängigen, von der luxemburgischen Überwachungsbehörde bestimmten Depotbank untergebracht werden müssen.
Dieser Sicherheitsmechanismus sorgt dafür, dass die Vermögenswerte der Kunden von den restlichen Vermögenswerten der Versicherungsgesellschaft getrennt werden. Dem Steuervorteil steht aber auch ein Nachteil gegenüber. So fallen für den Abschluss und die Verwaltung eines solchen Investments in Luxemburg meist ausgesprochen hohe Kosten an.
Einlagensicherung in Luxemburg
Wer sein Geld in Spar- oder Termineinlagen investiert, wird in Deutschland durch die Einlagensicherung geschützt. Welcher Schutz aber besteht für den Geldanlagen in Luxemburg ? Auch hier gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung. Diese gesetzliche Einlagensicherung ist in Luxemburg geregelt über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem (AGDL). Diesem System gehören neben den luxemburgischen Banken selbst auch alle luxemburgischen Zweigstellen von Banken, die ihren Hauptsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union haben, an. Wenn die Zweigniederlassung allerdings zu einer Bank gehört, deren Hauptsitz innerhalb der Grenzen der europäischen Union liegt, ist die Einlagensicherung des jeweiligen Heimatlandes für den Schutz der Einlagen verantwortlich. Zum 01.Januar 2009 hat die Luxemburger Regierung den Betrag der Einlagensicherung für Geldeinlagen auf 100.000 Euro pro Kunde angehoben und übertraf damit sogar die momentanen Vorgaben der EU-Richtlinie. Die gesetzliche Einlagensicherung in Luxemburg ist damit doppelt so hoch wie in Deutschland. In Deutschland ist allerdings für das Jahr 2011 im Rahmen der Anpassung an die EU-Richtlinie ebenfalls eine Anhebung der gesetzlichen Einlagensicherung auf 100.000 Euro geplant. Zusätzlich existiert jedoch in Deutschland neben der gesetzlichen Einlagensicherung auch noch eine freiwillige Einlagensicherung, in der viele deutsche Banken vertreten sind, um die über den gesetzlichen Schutz hinausgehende Ausfälle abzudecken.

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