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Freitag, den 01. Dezember 2017

Geldanlage in Österreich

Neben einer Anlage im Inland bietet sich in Zeiten offener Finanzmärkte auch die Möglichkeit sein Geld im Ausland gewinnbringend anzulegen. Eine interessante Alternative bietet hier die Geldanlage in Österreich . Unter den Ländern, in denen deutsche Anleger bevorzugt ihr Kapital investieren, liegt das südliche Nachbarland von Deutschland mittlerweile auf Rang drei. Besonders beliebt ist dabei das grenznahe Kleinwalsertal, das die höchste Bankendichte weltweit aufweist. Was aber gilt es zu beachten, wenn man sein Geld im Alpenstaat investieren möchte?
Wer sein Geld im Ausland anlegen will, sollte sich insbesondere Gedanken um die Absicherung des eingesetzten Kapitals, die steuerlichen Rahmenbedingungen sowie den Umgang mit seinen persönlichen Daten machen.
Das Bankgeheimnis in Österreich
Während in Deutschland das Bankgeheimnis immer weiter aufgeweicht wird, macht der Begriff Bankgeheimnis seinem Namen in Österreich noch alle Ehre. Der Grund dafür besteht darin, dass das österreichische Bankgeheimnis fest in der Verfassung des Landes verbrieft ist. Besonders als im Jahre 2005 das deutsche Bankgeheimnis stark eingeschränkt wurde, zog es viele deutsche Anleger über die Grenze nach Österreich.
Nach dem in § 38 Bankwesengesetz geregeltem Bankgeheimnis durften bislang von den Banken nur Informationen auf richterliche Anweisung hin ausgegeben werden, wenn die Auskünfte im Rahmen eines Strafverfahrens angefordert wurden. Darüber hinaus bekamen auch staatliche Stellen keine Auskünfte von den österreichischen Banken.
Der schleichende Niedergang des Bankgeheimnisses macht allerdings auch vor Hochburgen wie Österreich nicht halt, wie die Gesetzesänderung vom September 2009 deutlich macht. Am 9. September 2009 ist nach langjährigem Druck der OECD das Amtshilfedurchführungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz zieht eine Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Erweiterung der Auskunftserteilung durch die Banken nach sich. Demnach sind die österreichischen Banken zukünftig bereits bei einem begründeten Verdacht eines Finanzvergehens dazu gezwungen, die Bankdaten ausländischer Anleger an die ermittelnden Behörden weiter zugeben. Der Schutz von Bankgeheimnissen wird dadurch für ausländische Anleger zukünftig deutlich abgeschwächt werden. Doch auch nach dieser Gesetzesänderung kann das österreichische Bankgeheimnis im internationalen Vergleich weiterhin als äußerst streng betrachtet werden.
Steuerliche Aspekte einer Geldanlage in Österreich
Bevor jemand eine Geldanlage im Ausland tätigt, sollte er sich stets die Frage stellen, welche Steuern im Ausland für den Anleger anfallen. Danach ist abzuwägen, ob sich ein steuerlicher Vorteil oder Nachteil im Vergleich zur Investition im Heimatland ergeben könnte. Im Grundsatz aber ist zu beachten, dass der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Bürger seine ausländischen Kapitaleinkünfte dem deutschen Fiskus mitteilen muss, damit diese in Deutschland besteuert werden können. Bei einer Geldanlage in Österreich stellt dies aber kein Problem dar, weil zwischen beiden Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Liegt die Steuerbelastung im Ausland allerdings unterhalb der inländischen Steuerbelastung, so profitiert der deutsche Anleger zumindest vom positiven Effekt einer Steuerstundung, da die restliche Steuerbelastung erst zum Zeitpunkt der Einkommensteuererklärung realisiert wird.
Seit dem 01. Januar 2009 unterliegen private Kapitaleinkünfte in Deutschland der Abgeltungssteuer . Dabei werden die Einkünfte unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen pauschal mit einem Steuersatz in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer belastet. Auch in Österreich existiert bereits seit dem 01. Januar 1993 eine abgeltende Besteuerung für Kapitaleinkünfte. Der Abgeltungssatz betrug ursprünglich nur 22 %, wurde aber im Jahr 1996 auf 25 % angehoben. Somit liegt der Abgeltungssatz in Österreich auf gleicher Höhe mit dem Steuersatz der Abgeltungssteuer in Deutschland.
Beachten muss man allerdings, dass für Zinseinkünfte ausländischer Anleger im Raum der Europäischen Union folgende Sonderregelung gilt. Die sogenannte EU-Zinsrichtlinie soll gewährleisten, dass innerhalb der Europäischen Union die Besteuerung von Kapitalerträgen sichergestellt wird. Dazu haben sich die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Zinseinkünfte, die Anleger anderer Mitgliedsstaaten im Inland erwirtschaften, dem Heimatland des Anlegers mitzuteilen. Hier kommt allerdings erneut das im vorigen Abschnitt angesprochene striktere Bankgeheimnis in Österreich zum Tragen. Statt Informationen an die anderen Mitgliedsstaaten weiterzugeben, erhebt Österreich selbst eine EU-Zinssteuer auf die betroffenen Zinseinkünfte. Die EU-Zinssteuer ist eine Quellensteuer, das heißt ein Teil des erhaltenen Zinses wird direkt von der Bank abgeführt. Momentan beträgt der Steuersatz der EU-Zinssteuer noch 20 %, allerdings soll der Steuersatz zum 01. Juli 2011 um 15 % auf dann 35 % angehoben werden. Von der eingehaltenen EU-Zinssteuer führt der österreichische Staat dann 75 % anonym an das jeweilige Heimatland des Anlegers ab. Die Daten des Steuerpflichtigen werden dabei aber nicht übermittelt.
Kursgewinne in Österreich
Einen wesentlichen Unterschied in der Besteuerung zwischen Österreich und Deutschland besteht jedoch hinsichtlich der Besteuerung von Kursgewinnen. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Besteuerung von Kursgewinnen in Deutschland neu geregelt. Nunmehr sind sämtliche Kursgewinne unabhängig von einer Spekulationsfrist der Abgeltungssteuer unterworfen. In Österreich gilt diese Regelung jedoch nicht. Die Steuerbarkeit von Kursgewinnen ist hier abhängig von der Haltedauer der Wertpapiere. Werden diese innerhalb einer Spekulationsfrist von zwölf Monaten mit Gewinn veräußert, so müssen die vereinnahmten Gewinne im Rahmen der Einkommensteuer veranlagt werden. Ist jedoch die Spekulationsfrist von zwölf Monaten überschritten, bleibt dem privaten Anleger eine Besteuerung seiner Veräußerungsgewinne vollständig erspart. Die Besteuerung von Kursgewinnen in Österreich folgt demnach dem Grundprinzip der Besteuerung von Kursgewinnen in Deutschland vor der Unternehmensteuerreform 2008. Bei dem Verkauf langfristig gehaltener Wertpapiere besteht somit ein steuerlicher Vorteil in Österreich. Jedoch muss der ehrliche Anleger beachten, dass er dazu verpflichtet ist, seine in Österreich steuerfreien Kursgewinne in seiner Einkommensteuererklärung in Deutschland anzugeben.
Wie sicher sind Anlagen in Österreich?
Neben steuerlichen Aspekten und dem Schutz der eigenen Bankdaten ist selbstverständlich die Sicherheit des eingesetzten Kapitals ein weiteres wichtiges Kriterium, ob Kapital in einem anderen Land investiert werden sollte oder nicht. Gerade in Zeiten der Finanzkrise sind viele Anleger darauf bedacht, das Risiko eines Kapitalausfalls zu minimieren. Insbesondere die bei konservativen Anlegern beliebten Spareinlagen sollen deshalb gegen einen Ausfall abgesichert sein. In Deutschland geschieht dies durch eine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung. Die gesetzliche Absicherung wurde zuletzt durch das Einlagensicherungsgesetz vom Juli 2009 aktualisiert. Demnach sind im Jahr 2009 Spareinlagen von privaten Anlegern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro bei einer Insolvenz der Bank abgesichert. Im kommenden Jahr verdoppelt sich noch einmal dieser Betrag, so dass Spareinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt werden.
Auch in Österreich existiert ein System zur Absicherung der Spareinlagen im Falle eines Bankenzusammenbruchs. In Österreich sind alle Banken verpflichtet als Mitglied einer von fünf verschiedenen Einlagensicherungsgesellschaften anzugehören. In diesem Jahr werden durch diese fünf Sicherungsgesellschaften im Falle einer Bankenpleite alle Spareinlagen noch in unbegrenzter Höhe erstattet. Im Jahr 2010 fällt die Einlagensicherung auf einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro und liegt damit gleichauf mit der Einlagensicherung in Deutschland. Vergleicht man die Sicherheitsmaßnahmen für Spareinlagen in Deutschland und Österreich, so wird deutlich, dass beide Länder durch eine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung ein hohes Maß an Sicherheit für Spareinlagen bieten. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine Spareinlage in Österreich also uneingeschränkt zu empfehlen.
Wie aber sieht es mit der Absicherung von Fonds in Österreich aus? Hier gilt, dass genauso wie in Deutschland auch Fonds aus Österreich im Falle einer Insolvenz als Sondervermögen, das nicht unter die Konkursmasse fällt, geschützt sind. Nach dem österreichischen Investmentfondsgesetz muss das Sondervermögen, das stets Eigentum der Anleger bleibt, getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft von einer Depotbank verwahrt werden.
Aufpassen muss der Anleger allerdings beim Kauf von Zertifikaten . Als Schuldverschreibungen droht bei diesen im Falle einer Insolvenz der emittierenden Bank ein Totalausfall. Insgesamt lässt sich also festhalten, dass die Absicherung des Kapitals in Österreich mit dem Sicherheitsniveau in Deutschland durchaus mithalten kann.

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