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Donnerstag, den 07. Dezember 2017

Erläuterungen zur Abgeltungssteuer



Mit dem 01. Januar 2009 ist in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt worden. Dies bedeutet, Banken in Deutschland führen von Kapitaleinkünften, die einen gegebenenfalls vorhandenen Freistellungsauftrag übersteigen, direkt folgende Steuern an das Finanzamt ab:
25 % Abgeltungssteuer sowie
5,5 % Solidaritätszuschlag (berechnet vom Betrag der Abgeltungssteuer) und
eventuell 8 bzw. 9 % Kirchensteuer, je nach Bundesland (berechnet vom Betrag der Abgeltungssteuer).
Liegt der persönliche Steuersatz bei 25 % und mehr, ist die Steuer auf die Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungssteuer, wie der Name schon sagt, abgegolten. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt, kann auf Antrag eine Versteuerung der Kapitaleinkünfte mit dem individuellen Steuersatz erfolgen. Dazu müssen mit der Einkommenssteuererklärung die Anlage Kapitalvermögen sowie die Zins- und Steuerbescheinigungen mit eingereicht werden. Für die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer (sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) erfolgt eine Rückerstattung.
Beispiel:
Sparer, ledig, Kapitaleinkünfte 3.000 Euro im Jahr:
Kapitaleinkünfte im Jahr                                                         3.000 Euro
Abzüglich Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag) -    801 Euro
Basis für die Abgeltungssteuer                                              2.199 Euro
- 25 % Abgeltungssteuer                                                               549,75 Euro
- Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) 30,24 Euro
Abzug (ohne Kirchensteuer) insgesamt  579,99 Euro = 26,38 %
Mit Kirchensteuer:
Bei 8 % Abzug insgesamt   = 27,82 %
Bei 9 % Abzug insgesamt   = 28 %




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