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Freitag, den 01. Dezember 2017

Bausparen



Bausparen muss einen gewissen Reiz haben. Anders lässt sich nicht erklären, weshalb Millionen Bundesbürger vom Berufseinsteiger bis zum Manager mit von der Partie sind und die Mehrheit der Deutschen den Bausparvertrag als sichere Anlage wertet. Ein Hauch Tradition wird sicherlich mitschwingen. Letztlich dürfte es aber der tief verwurzelte Wunsch nach den eigenen vier Wänden sein, der den Bausparvertrag so interessant macht. Denn ursprünglich war Bausparen einzig und allein mit dem Erwerb oder dem Bau einer Immobilie verknüpft. Inzwischen gelten die Verträge immer öfter als Investment – allerdings nach wie vor mit der Option, ein günstiges Bauspardarlehen aufnehmen zu können.
Die Bausparphasen
An der eigentlichen Idee und dem Konzept, das sich bereits millionenfach bewährt hat, wurden im Laufe der Zeit nur Marginalien verändert. Es sind nach wie vor vier Schritte, die der klassische Bausparer durchläuft: Abschluss, Sparphase, Zuteilung und Darlehen. Ob die gesamte Strecke oder nur ein Teilstück absolviert wird, entscheiden viele Sparer spontan oder abhängig von der aktuellen Situation. Das heißt, es steht jedem frei, ob das Kapital tatsächlich in Immobilienbesitz investiert oder anderweitig genutzt wird. Zu beachten ist allerdings, dass die staatliche Förderung des Bausparens seit 2009 zum Teil davon abhängt, wie der Sparer weiter verfährt.
Abschluss und Sparphase
Der erste Schritt beim Bausparen ist immer der Abschluss eines Bausparvertrages über eine bestimmte Bausparsumme, die sich aus Sparguthaben und Darlehen zusammensetzt. Die monatliche Sparrate richtet sich nach der Bausparsumme und den Möglichkeiten des Kunden. Dabei werden die Verzinsung des Guthabens und der spätere Kreditzins von Anfang an festgeschrieben.
Förderung
Damit handelt es sich um eine absolut überschaubare Sparform und vom Prinzip her erst einmal um einen Sparplan, der unter Umständen vom Staat gefördert wird. Zum einen mit den sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL), die bis zu 43 Euro im Jahr betragen. Gewährt werden sie, wenn das Einkommen 17.900 Euro nicht überschreitet. Hinzu kommt die Wohnungsbauprämie von maximal 45,06 Euro bei Alleinstehenden und 90,11 Euro bei Verheirateten. Auch hier gilt eine Einkommensgrenze. Sie beträgt 25.600 bei Singles und 51.200 Euro bei Ehepaaren. Die Wohnungsbauprämie wird seit 2009 allerdings nur noch bewilligt, wenn gebaut wird. Kunden unter 25 Jahren erhalten die Prämie ohne jede Vorgabe und können nach sieben Jahren über das Geld verfügen.
Zuteilungsreife
Grundsätzlich müssen 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme als Sparguthaben eingezahlt werden, damit das vorhandene Kapital ausgezahlt oder ein Darlehen bewilligt werden kann. Läuft der Vertrag über 75.000 Euro, müssten bei 40 Prozent entsprechend 30.000 Euro gespart werden. Dabei ist es durchaus möglich, Sonderzahlungen zu leisten, um schneller ans Ziel zu kommen. Entscheidet sich der Bausparer dann für das zinsgünstige Darlehen, muss er warten, bis der Vertrag zuteilungsreif ist. Dann erhält er die vereinbarten 75.000 Euro, davon 45.000 Euro als Baukredit zu dem vorab vereinbarten Zins. Wird das Darlehen nicht in Anspruch genommen, kann man sich das Kapital auszahlen lassen und hat zumindest von einer sicheren Rendite profitiert.


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