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Freitag, den 01. Dezember 2017

Zahnzusatzversicherung – strahlendes Gebiss ohne Extremkosten



Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung haben Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit sich im Hinblick auf die Kosten der zahnmedizinischen Behandlungen höhere finanzielle Zuschüsse zu sichern.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 2005 einen befundorientierten Festzuschuss. Die genau festgelegten Beträge richten sich nach der medizinisch notwendigen Regelversorgung für den vorliegenden Befund, beispielsweise einfache Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten die mittels einem Bonusheft regelmäßige Zahnarztbesuche in den letzten 5 bzw. 10 Jahren nachweisen können erhalten einen erhöhten Zuschuss. Kosten oberhalb der Zuschüsse trägt der Patient selbst.
Zusatzversicherung ergänzt Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse
Der Festzuschuss wird unabhängig von der letztendlich durchgeführten Therapie gewährt. Der Patient kann sich also auch für eine höherwertige Behandlung, wie beispielsweise Gold- und Keramikkronen, Implantate oder Inlays, entscheiden und die über den Festbetrag hinausgehenden Kosten selbst tragen.
Häufig kommen dabei größere Summen zusammen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt dann einen weiteren Anteil der Kosten. Meist bleibt jedoch auch dann noch ein Restbetrag den der Patient aus eigener Tasche zahlen muss.

Gespräch mit Zahnarzt sinnvoll vor Entscheidung
Die Leistungen von Zahnzusatzversicherungen sind sehr unterschiedlich. Die Tarife sollten von den potenziellen Versicherten genau im Hinblick auf die für sie wichtigen und sinnvollen Leistungen betrachtet werden, um den für individuell passenden Tarif zu finden. Auch ein Gespräch mit dem Zahnarzt kann zur Entscheidungsfindung beitragen.
Die Zahnzusatzversicherungen sollten genau betrachtet werden im Hinblick auf die Vertragsbedingungen zu:
  • Zahn-Prophylaxe
  • Inlays
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)
  • Implantate
  • Kieferorthopädie
Summenbeschränkungen in den ersten Jahren beachten
Zu beachten ist auch, dass einige Tarife nach Abschluss eine Wartezeit haben bis eine mögliche Leistung der Versicherung einsetzt. Andere Tarife haben eine Summenbeschränkung in den ersten Versicherungsjahren. Kosten werden dann nur bis zu dieser übernommen. Bei einigen Tarifen gibt es auch durchgehend eine jährliche Begrenzung der Leistung. Weitere Tipps finden Sie ebenfalls im Forum für Zahnzusatzversicherung .
Finanziell bezuschusst werden nur Maßnahmen, deren Notwendigkeit erst nach dem Versicherungsbeginn liegt.



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