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Berufsunfähigkeitsversicherung

 
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zum Versicherungszweig der Invaliditätsversicherung. Der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Einzelversicherung erfolgen, aber auch als Zusatzversicherung, zum Beispiel zu einer Lebens- oder Rentenversicherung. Menschen, welche einen geregelten Beruf ausüben, planen nicht selten größere Anschaffungen, wie zum Beispiel den Kauf einer Eigentumswohnung oder den Erwerb eines Hauses. Zu diesem Zweck müssen sie in der Regel einen größeren Kredit aufnehmen. So lange der Kreditnehmer gesund und arbeitsfähig ist, ist die Rückzahlung auch kein Problem. Doch was passiert, wenn eine Arbeitsunfähigkeit eintritt? Nicht selten stellt solch ein Umstand das Leben komplett auf den Kopf.

 
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
 
Kann der Versicherungsnehmer seinen Beruf / seine Arbeit nicht mehr ausüben, dann tritt in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft. Zwar sind die Formulierungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften zum Teil unterschiedlich, dennoch gilt in der Regel grundsätzlich:
Kann der Versicherte in Folge eines Unfalls, einer Krankheit, aufgrund von Körperverletzung oder bei nachhaltigem Kräftenachlass, seinen Beruf nicht mehr ausüben, gilt er als berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich nachgewiesen und bescheinigt werden. Diese muss zudem mindestens für eine Dauer von sechs Monaten gelten. Einige Versicherungsgesellschaften zahlen auch dann, wenn der Versicherungsnehmer nur zu 50% seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dann spricht man von einer teilweisen Berufsunfähigkeit.
 
Wie hoch ist die Versicherungsprämie und wonach wird sie berechnet?
 
Als Grundlage zur Berechnung der Versicherungsprämie wird das Alter, bis zu welchem Zeitpunkt maximal gezahlt wird, herangezogen. Einfach erklärt könnte man es so beschreiben:
Ein Versicherungsnehmer, welcher bis zum Renteneintrittsalter versichert sein möchte, zahlt in der Regel mehr, als ein Versicherungsnehmer, der nur beispielsweise bis zum 55. Lebensjahr abgesichert sein möchte. Auch die Berufsgruppe des Versicherungsnehmers spielt bei der Berechnung der Versicherungsprämie eine Rolle. Dazu legen die Versicherungsgesellschaften eine individuelle Risikoeinstufung zugrunde. So wird zum Beispiel der Beruf eines Bankkaufmannes im Risiko sehr viel niedriger eingestuft, als der Beruf eines körperlich arbeitenden Menschen. Weitere Grundlagen zur Berechnung der Prämie sind auch das Alter des Versicherungsnehmers, die Höhe monatlichen Berufsunfähigkeitsrente und der Gesundheitszustand der Versicherungsnehmers. 
Achtung: Raucher müssen oftmals eine höhere Versicherungsprämie zahlen.
 
Worauf sollte man bei der Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung achten?
 
Es sollte möglich sein, den Verzicht auf die so genannte abstrakte Erklärung im Vertrag festzuhalten. Mit der abstrakten Erklärung hat die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, den Versicherungsnehmer auf eine ähnliche Tätigkeit zu verweisen. Ebenfalls von Vorteil ist eine zinslose Stundung. Das hat den Vorteil für den Versicherungsnehmer, in der Zeit wo über die Berufsunfähigkeitsrente entschieden wird, hat er kein Einkommen. Somit kann er also auch die Versicherungsprämie nicht bezahlen, der Versicherungsschutz würde verfallen.
 
In diesem Zeitraum tritt dann die zinslose Stundung in Kraft und der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Dies bedeutet konkret: die Zahlungen können ausgesetzt werden, die Versicherung bleibt erhalten. Ein weltweiter Versicherungsschutz ist ebenfalls sinnvoll.
Die Vereinbarung einer rückwirkenden Zahlung ist ebenfalls von Bedeutung, denn oftmals können die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht sofort abgesehen werden. Der Zeitraum sollte dabei möglichst drei Jahre betragen.
 

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