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Samstag, den 21. Oktober 2017

Hausratversicherung

Tipps zur Auswahl des Leistungsumfanges


Eine Hausratversicherung sichert den Hausrat gegen Verlust oder Beschädigungen ab. Der Verlust kann beispielsweise durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Abgesichert sind auch Schäden durch Beschädigungen (Vandalismus), beispielsweise bei einem Einbruch. Der Geschädigte soll im Versicherungsfall die zerstörten Sachen in gleicher Art und Güte wiederbeschaffen können. Übernommen werden auch die Aufräumkosten, Handwerker und im Bedarfsall auch die Hotelrechnung für eine Ersatzunterbringung.
Zum Hausrat gehören die Wohnungseinrichtung (Mobiliar) sowie Kleidung, Schmuck, Bargeld und Elektrogeräte etc.
Der Versicherungsbeitrag bemisst sich nach:

·         Wohnort (maßgeblich Postleitzahl, Unterschiede Stadt und Land),
·         Art des Hauses (Ein- oder Mehrfamilien),
·         Lage der Wohnung (Erdgeschoss, Obergeschoss),
·         Bausubstanz (Bedachung, Baumaterial, etc.)
·         Leistungen (Einschluss besonderer Risiken) und
·         Versicherungssumme.
Versicherungssumme soll Hausrat-Neuwert abdecken
Die Versicherungssumme sollte den Neuwert des Hausrats abdecken. Es besteht sonst die Gefahr der Unterversicherung, die zu Problemen bei dem Ersatz eines Schadens führen kann. Daher ist es im Versicherungsvertrag sinnvoll einen Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung einzuschließen. Die Versicherungsgesellschaft sieht dann eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche, z. B. pauschal 650 Euro, als ausreichend an. Bei sehr wertvollem Hausrat, z. B. aufgrund von Schmuck, Kunstgegenständen, Antiquitäten oder Sammlungen, ist jedoch eine höhere Summe erforderlich.

Inventarliste mit Belegen und Fotos hilfreich
Eine Inventarliste hilft bei der Bestimmung des Werts des Hausrats. Auch bei einem Schadensfall kann sie sehr hilfreich sein. Im Besten Fall wird sie durch Kaufbelege und Fotos ergänzt. Sinnvoll ist eine Aufbewahrung außerhalb des Hauses, um im Schadensfall sicher auf sie zugreifen zu können.
Versichert ist auch der Hausrat, der auf Reisen mitgenommen wird, beispielsweise ist ein Diebstahl aus dem Hotelzimmer mit der Hausratversicherung abgedeckt.
Auswahl bei den Leistungen
Beim Abschluss einer Hausratversicherung sind Entscheidungen über den Leistungsumfang zu treffen. Sinnvoll sind folgende Vereinbarungen:
  • Unterversicherungsverzicht,
  • Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit (z. B. wenn Kerzen ohne Aufsicht brennen, bei Abwesenheit Fenster im Erdgeschoss nicht geschlossen sind oder die Waschmaschine läuft),
  • Wertsachen mit mindestens 20 % der Versicherungssumme,
  • Überspannungsschäden mit mindestens 5.000 Euro bzw. 10 % der Versicherungssumme und
  • Außenversicherung etwa 10 % der Versicherungssumme (Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung, z.B. Gepäck im Urlaub).
Weitere Leistungen können im Bedarfsfall gewählt werden für:
  • einfacher Einbruchdiebstahl (z. B. Gartenmöbel von der Terrasse oder aus dem Garten, Fahrrad aus dem Hof),
  • Elementardeckung (z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck etc.),
  • Fahrräder (meist jedoch nur innerhalb von Gebäuden, z. B. aus dem Fahrradkeller, zusätzlicher Versicherungsschutz gegen weitere Prämienerhöhung möglich),
  • Wasserbetten und Aquarien,
  • Diebstahl aus dem Auto oder aus Gemeinschaftsräumen,
  • Glasversicherung (wird in der Regel nicht benötigt) oder
  • Hausrat in einer Zweitwohnung.
Verpflichtung den Schaden möglichst niedrig zu halten
Die Versicherungsgesellschaft verlangt grundsätzlich, dass im Schadensfall von dem Versicherten alles getan werden muss, um den Schaden möglichst niedrig zu halten.
Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung nach Absicherung der Lebensrisiken eine Ergänzung des Versicherungsschutzes. Hohe Preisunterschiede bei den Versicherungsgesellschaften lassen einen Vergleich lohnen.



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