Sie sind hier: geldanlage-anbieter.de > Versicherungen > Auslandskrankenversicherung Sonntag, den 01. August 2010

Auslandskrankenversicherung



Jedes Jahr reisen Millionen Menschen in den Urlaub. Eigentlich soll diese Zeit die schönste Zeit des Jahres werden und so denkt man oftmals nicht an Dinge, die passieren können und den Urlaub und damit auch so manches Mal die Haushaltskasse durcheinander bringen.
 
Eine Erkrankung kann auch während des Urlaubes auftreten, doch leider denken immer noch zu wenige Menschen daran, dass ihre Krankenversicherung ihre Grenzen hat und nicht automatisch jeder Krankheitsfall weltweit versichert ist. Die Auslandskrankenversicherung hilft in solchen Fällen und sollte in jedem Fall mindestens eine Überlegung wert sein.


Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung?
 
Die Auslandskrankenversicherung ist eigentlich für jeden sinnvoll, der einen Urlaub im Ausland verbringen möchte und sollte im Reisegepäck nicht vergessen werden. Besteht ein Unterschied zwischen gesetzlich und privat versicherten Personen? Für gesetzlich versicherte Reisende sollte in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, wenn das Reiseziel außerhalb Europas liegt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gelten nur in den Ländern der Europäischen Union und in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Aber auch in diesen Ländern kann es zu Problemen kommen, denn vielfach werden hier Auslandskrankenscheine nicht akzeptiert und der Reisende muss in Vorkasse treten und teure Rechnungen erst einmal selbst bezahlen. Auch im Falle eines Rücktransportes zahlen die Krankenkassen nicht, allein aus diesem Grund würde sich eine Auslandskrankenversicherung schon lohnen. In der privaten Krankenversicherung wird in der Regel eine jährliche Selbstbeteiligung zwischen den Krankenkassen und dem Versicherungsnehmer vereinbart. Eine Zusatzversicherung lohnt sich auch für privat Versicherte, da nicht alle privaten Krankenkassen weltweit Rücktransporte bezahlen. Eine Auslandskrankenversicherung ist auch dann sinnvoll, wenn man sich für einen längeren Zeitraum aus beruflichen Gründen im Ausland aufhält.
 
Welche Leistungen werden von der Auslandskrankenversicherung übernommen?
 
Wichtig zu wissen ist, welche Leistungen im Krankheitsfall von der Auslandskrankenversicherung übernommen werden. Bezahlt werden in jedem Fall verordnete Arznei- und Verbandsmittel, sowie Heil- und Hilfsmittel. Der Patient hat die freie Arzt- und Krankenhauswahl und ist somit am Urlaubsort nicht an bestimmte Ärzte oder Krankenhäuser gebunden. Stationäre und ambulante Behandlungen werden ebenfalls übernommen, dies gilt auch für Zahnarztbehandlungen. Bei zahnärztlichen Behandlungen werden auch die Kosten für Zahnfüllungen und die Reparaturkosten für Zahnersatz übernommen. Ärztlich verordnete Rücktransporte in das eigene Heimatland, ein sehr wichtiger Kostenpunkt, denn der Rücktransport kann sehr schnell einige hundert Euro kosten, werden in der Regel auch von der Auslandskrankenversicherung gezahlt. Geld, welches die Krankenkasse ohne Auslandskrankenversicherung nicht übernimmt. Bezahlt werden auch Bestattungskosten vor Ort, oder aber die Überführung in das Heimatland. Notwendige Krankentransporte gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum der Auslandskrankenversicherung.
 
Worauf sollte man achten, wenn eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wird?
 
In jedem Fall ist es wichtig auf die Leistungsdauer zu achten. Manche Auslandskrankenversicherungen übernehmen nur für einen bestimmten Zeitraum den Versicherungsschutz, in der Regel 42 Tage. Hält man sich aber länger im Ausland auf, muss dieser Zeitraum in jeden Fall erweitert werden. Der Verbraucher hat die Wahl zwischen einem Einzelvertrag und einem Jahresvertrag. Steht von vorne herein fest, dass nur einmal im Jahr Urlaub gemacht wird, reicht ein Einzelvertrag, welcher nur diesen einen Urlaub abdeckt aus. Ist man sich nicht sicher oder weiß schon vorher, dass nicht nur eine Reise unternommen wird, sollte man sich für einen Jahresvertrag entscheiden. Dieser gilt das ganze Jahr lang uneingeschränkt und deckt jede Reise ab, ohne das man sich jedes Mal erneut um einen Versicherungsschutz kümmern muss. Der Jahresvertrag lohnt sich auch dann, wenn man mehrmals im Jahr beruflich im Ausland unterwegs ist. Bevor die Reise angetreten wird, sollte man sich von seiner Auslandskrankenversicherung einen Auslandskrankenschein ausstellen lassen. Vorsicht: diese gelten nur für 3 Monate. Wer also noch einen von seiner letzten Reise besitzt, muss dessen Gültigkeit überprüfen. Ebenfalls müssen die Unterlagen der Auslandskrankenversicherung mit in das Reisegepäck.
 
Was muss ich tun, wenn der Krankheitsfall eintritt?
 
Jede Auslandskrankenversicherung bietet eine 24h Hotline an, die sofort im Krankheitsfall rund um die Uhr kontaktiert werden kann und sollte. Hier erhält man auch sofort Antwort auf alle aufkommenden Fragen und die Vorgehensweise. Eventuell kann auch ein Arzt oder ein Krankenhaus empfohlen werden. Ist die Rechnungssumme des Arztes nicht allzu hoch, kann diese erst einmal selbst übernommen werden und zuhause mit der Krankenkasse verrechnet werden. Größere Rechnungen, wie zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt, werden direkt über die Auslandskrankenversicherung bezahlt.

Unsere Empfehlung


mehr Details ...

Newsletter

Geldanlage-Anbieter.de Newsletter informiert
über:

- Tagesgeld
- Festgeld
- Bausparen
- Investment
- Forest Finance
- Aktuelles
abbonieren!