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Freitag, den 01. Dezember 2017

Private Haftpflichtversicherung

Die wichtigste Versicherung überhaupt!


Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt und die Kosten dafür sind gering. In der Regel gibt es den Schutz bereits für 40 bis 100 Euro im Jahr. Dennoch haben, gemäß einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, knapp ein Drittel der deutschen Haushalte keinen solchen Vertrag. Bei vielen anderen ist der Versicherungsschutz wahrscheinlich veraltet und hat meist zu niedrige Versicherungssummen. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht ist eine private Haftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Versicherung übernimmt Schäden durch Fahrlässigkeit
Versichert wird mit der privaten Haftpflichtversicherung das Risiko durch Fahrlässigkeit eine fremde Sache zu beschädigen oder eine Person zu verletzen bzw. zu schädigen. Personen- und Sachschäden können dabei extreme Größenordnungen, bis zu mehreren Millionen Euro, erreichen. Der Verursacher haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen – dem aktuellen sowie dem zukünftigen.
Schäden können in die Millionen gehen
Ein Schaden kann schnell entstehen. Beispielsweise wenn die jugendlichen Kinder mit Feuer spielen und das Haus des Nachbarn anzünden. Auch ein Unfall bei der Grillparty kann zu Personenschäden mit dauerhaften Folgen führen. Der entstandene Schaden kann dabei in die Millionen gehen.
Kleinere Schäden, wie der Rotweinfleck auf dem weißen Teppich des Nachbarn oder die zerstörte Brille eines Freundes, lassen sich dagegen meist aus eigener Tasche zahlen. Dennoch kommt auch hier die Versicherung für einen plausiblen Schaden auf, wenn dieser eine im Vertrag gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.

Pro Haushalt ein Vertrag – aber Vorsicht bei jungen Erwachsenen
Jeder Alleinstehende, jede Familie und auch jedes Paar benötigt eine private Haftpflichtversicherung. Im Grunde ist pro Haushalt ein Vertrag nötig. Lebt ein unverheiratetes Paar in einer gemeinsamen Wohnung ist ein Vertrag ausreichend, in den beide Partner eingetragen werden. Gegenseitige Schäden sind jedoch dann von der Haftung ausgeschlossen. Junge unverheiratete Erwachsene, die direkt nach der Schulausbildung eine Lehre absolvieren, sind bis zu deren Ende normalerweise über einen vorhandenen Vertrag der Eltern mitversichert. Das Gleiche gilt bei einem Studium, nicht jedoch für ein Referendariat. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich zur Sicherheit bei der Versicherung nachzufragen und sich die Versicherungsbedingungen genau anzuschauen. Spätestens mit dem ersten eigenen Einkommen ist auch eine eigene private Haftpflichtversicherung notwendig.
5 Millionen Euro Versicherungssumme und Forderungsausfalldeckung
Bei einer privaten Haftpflichtversicherung sollte auf Folgendes geachtet werden:
  • Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro jeweils für Sach- und Personenschäden
  • Einbezug der Forderungsausfalldeckung (mit mindestens 5 Millionen Deckungssumme)
  • Versicherung von Vermögensschäden
  • Für Familien: Mitversicherung deliktunfähiger Kinder
  • Für Mieter: Mitversicherung von Mietsachschäden
  • Ggf. Einbezug des Schlüsselverlustrisikos
Ganz wichtig ist, dass eine Forderungsausfalldeckung im Vertrag eingeschlossen ist. Sie greift, wenn der Versicherte geschädigt wird und der Verursacher nicht für den Schaden aufkommen kann, weil er keine Haftpflichtversicherung hat.
Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern
Entgegen der Meinung von vielen, haften Kinder unter 7 Jahre sowie im Straßenverkehr Kinder unter 10 Jahre nicht für die von ihnen verursachten Schäden. Haben auch die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht in unangemessener Weise verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Ärger ist dann vorprogrammiert. Daher gibt es für Eltern die Möglichkeit deliktunfähige Kinder mitzuversichern, was zu empfehlen ist.
In einer privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden nicht abgesichert – sofern dies nicht gesondert im Vertrag aufgenommen wurde -, die bei einem Freundschaftsdienst, beispielsweise bei einem Umzug oder an geliehenen Sachen sowie bei einer besonders gefährlichen Betätigung entstehen. Flieger, Jäger und Besitzer von Sportbooten benötigen einen separaten Haftpflichtschutz. Auch bei Schäden während der Arbeit kommt die private Haftpflichtversicherung nicht immer auf. In manchen Fällen haftet der Arbeitgeber mit bzw. ist eine separate Berufshaftpflichtversicherung notwendig.
Für Hunde und Pferde ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nötig
Schäden durch Kleintiere, wie Katzen, Vögel, etc., sind mitversichert. Für Hunde und Pferde wird ein gesonderter Haftpflichtschutz benötigt.


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