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Haftpflichtversicherung – sicher durch den Alltag



Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ ist wohl jedem Verbraucher im Alltag irgendwann schon einmal begegnet. Ebenso bekannt ist inzwischen die Tatsache, dass die Aussage des Hinweisschildes bei weitem nicht in jeder Situation tatsächlich zutreffend ist. Denn einerseits gilt diese Haftung nur bei Kindern ab dem Alter von acht Jahren und dann, wenn die Eltern in unangemessener Weise ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Bei kleineren Kindern liegt ohnehin von Rechts wegen keine Schuldfähigkeit vor. Bei Verkehrsunfällen, die von Kindern verursacht wurden, liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Um die Möglichkeit, Dritte dennoch gegen Schäden im Rahmen der Haftpflichtversicherung durch diese Generation zu schützen, wird es an anderer Stelle noch gehen.
Dennoch gibt es immer wieder Momente im Leben, in denen man als Verbraucher ohne eine adäquate Haftpflichtversicherung ziemliche Probleme bekommen kann. Das kann in der Tat dann der Fall sein, wenn die lieben Kleinen beim Fußballspielen die Wohnzimmerscheibe des Nachbarhauses einschießen. 
 
 
Format der Haftpflichtversicherung

Rein rechtlich betrachtet sind in Deutschland nur diejenigen Haftpflichtversicherungen obligatorisch, bei denen hohe Risiken bestehen, dass eine Haftung eintreten wird. Was juristisch kompliziert klingen mag, ist im Prinzip offensichtlich: Wer als Besitzer eines Fahrzeugs am Straßenverkehrs teilnimmt, stellt zunächst einmal automatisch ein Verkehrsrisiko dar. Dementsprechend liegt die gesetzliche Pflicht für die Absicherung durch den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für den Fahrzeughalter nahe. Auch bestimmten Berufsgruppen entsteht etwa durch den Besitz einer Schusswaffe die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
 
Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung dazu geschaffen worden, um einen Versicherten im Falle einer so genannten Sorgfaltspflicht nicht im notwendigen Maße nachgekommen ist. Dabei muss diese Pflicht aus juristischer Sicht schuldhaft verletzt worden sein durch den Versicherungsnehmer. Entsteht infolge eines solchen – die Gefahr einer Haftung erhöhenden – Fehlverhaltens einer dritten Person, greift die Haftpflichtversicherung, um die Kosten für die Versicherten bis zur vertraglich vereinbarten maximalen Deckungssumme zu übernehmen bzw. den Geschädigten Kosten zu ersetzen. Diese Summe liegt bei durchschnittlichen Policen vielfach etwa im Bereich von rund fünf Millionen Euro.
 
Denn nicht jedem Verbraucher ist es möglich, aus eigener Tasche hohe verursachte Schäden aus der Haushaltskasse zu übernehmen. Und genau für solche Fälle ist die Haftpflichtversicherung als Modell einer Versicherungspolice gedacht. Es geht um den Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen, die Dritten durch Versicherte entstehen. Darüber hinaus kann in Fällen ohne aktiven Schutz im Einzelfall ein Anspruch auf Rechtsschutz bestehen.
 
Freiwillige Haftpflichtversicherung
 
In den Bereich der Haftpflichtversicherung, die nicht verpflichtend abgeschlossen werden müssen, aber durchaus lohnend sind, gehören vermutlich die Tier-Haftpflichtversicherungen. Die Einsicht, dass diese speziellen Policen keinem gesetzlichen Zwang unterliegen, ist wie so oft nur die eine Seite der Medaille. Demgegenüber steht die Meinung von Versicherungsexperten, die der Haftpflichtversicherung einen im Ernstfall die Existenz sichernden Charakter nachsagen. Bis heute sind in Deutschland nach aktuellen Statistiken nur etwa zwei Drittel aller Haushalte mit einer entsprechenden Versicherung ausgestattet, obwohl den meisten Menschen die Risiken im Schadensfall durchaus bekannt sind.
 
Kommt es zu einem Schaden, kann sich die persönliche wirtschaftliche Lage schnell gravierend verändern, wenn kein Versicherungsschutz vorhanden ist. Und selbst wenn die Policen nie wirklich für üppige Summe in Anspruch genommen werden müssen, können die Versicherten bei angemessener Absicherung wenigstens ruhig schlafen.
 
Gerade für Familien ist die Haftpflichtversicherung eine der wesentlichen Prioritäten, die unbedingt zu setzen sind, so der Rat von Versicherungsprofis. Eine Erkenntnis nämlich, die jeder Verbraucher vor Augen haben sollte, ist die folgende: Wer einem anderen Verbraucher einen wirtschaftlichen Schaden verursacht, muss uneingeschränkt für den entstandenen Schaden haften. Mit etwas Fantasie wird klar, wie kostspielig falsches Verhalten für Verbraucher werden kann. Und dabei muss es keineswegs zwingend der Hausbrand durch eine nicht gelöschte Kerze auf dem Tisch zu Weihnachten sein.
 
Spielende Kinder können ebenfalls – so ungern man dies als Erziehungsberechtigter hören mag – ein echter Risikofaktor für die Haftpflichtversicherung sein. Im Eifer des spielerischen Gefechts übersieht der Nachwuchs vielleicht die alte Dame aus dem Nachbarhaus. Diese stürzt und bricht sich dabei das Bein oder Schlimmeres. Ohne geeignete Haftpflichtversicherung müssten in diesem Fall die Eltern die gesamten Behandlungs- und weitere Folgekosten übernehmen. Im „worst case“ stehen später zusätzliche Schmerzensgeldforderungen ins Haus.
 
Die Liste der Aufzählung vergleichbarer Fälle, die im Alltag nun einmal auftreten können, kann endlos fortgesetzt werden. Wie eingangs erwähnt, besteht nicht grundsätzlich eine Haftung für Kindern bzw. deren Eltern, wenn es zu einem Schaden kommt. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung können Versicherungsnehmer allerdings eine so genannte Deliktunfähigkeit mit versichern. Denn neben der juristischen Sachlage existiert immer auch eine moralische Seite eines Schadens. Auch wenn das Gesetz keine Haftung vorsieht, der Schaden liegt vor, die Geschädigten können oft Wiederherstellungskosten nicht selbst übernehmen.

 
Fakten zur Haftpflichtversicherung
 
Trotz eher geringer Kosten dennoch weiterhin gerne bei den Versicherten gespart. Vor allem bei sorgfältiger Auswahl. Hierbei kann zum Beispiel ein Versicherungsvergleich behilflich sein. Dieser kann auch die Antwort auf die Frage bringen, ob die bestehenden Haftpflichtversicherungen ausreichenden Schutz bieten. Ein Aspekt ist zwangsläufig die vereinbarte Deckungssumme, bis zu deren Obergrenze die Versicherungsgesellschaft haftet. Denn Bestandspolicen mit langer Laufzeit kalkulieren Teuerung und steigende Kosten vielleicht nicht angemessen mit ein. Ein Wechsel kann sinnvoll sein
 
Doch weitaus bedeutender ist die Auswahl der passenden Haftpflichtversicherung insofern, als dass alle Eventualitäten mit eingeschlossen sein sollten. Am Ende ist sonst die Obergrenze für Versicherungsschäden zwar überdurchschnittlich, doch leider kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden gar nicht auf, weil ausgerechnet diese spezielle Tätigkeit nicht zum Umfang der Police gehörte. Dieser Fall kann etwa dann eintreten, wenn nicht auf den passenden Schutz für Schäden außerhalb des privaten Bereichs geachtet wurde.
 
Wer beispielsweise im Verein aktiv ist, sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls auf die geeignete Haftung der Haftpflichtversicherung achten. Gleiches gilt für alle Arten von Ehrenämtern. Und auch die Hilfestellung beim Umzug des besten Freundes kann teuer werden, wenn die eigene Haftpflichtversicherung keine Klausel für Gefälligkeitsleistungen und auftretende Schäden in diesem Kontext vorsieht.
 
Die Tief-Haftpflichtversicherung
 
Um den oben begonnen Kreis zu schließen, soll hier nun folgend die so genannte Haftpflichtversicherung für Tiere thematisiert werden. Was bei Kleintieren wie Hamstern und Meerschweinchen sicher unbeachtet bleiben kann, wird bei Hunden und Katzen, spätestens jedoch bei Pferden zu einem Versicherungsgedanken. Denn Katzen, die außerhalb der Wohnung das sprichwörtliche Mausen nicht lassen können, sind ein Verkehrsrisiko. Ebenso der Hund, der sich urplötzlich von der Leine reißt, weil durch ein der Jagdinstinkt geweckt wurde.
 
Schnell laufen Hund oder Katze in solchen Momenten auf die Straße und verursachen auf diese Weise einen Unfall mit erheblichem Schaden. Selbst wenn diese Policen niemals wirklich genutzt werden, sollten Tiereigentümer an diese potentiellen Risiken schon bei der Anschaffung denken. Dass die Kosten bei einem Schaden durch ein ausgerissenes Pferd noch deutlich höher liegen können, liegt auf der Hand.
 
Kosten für die Haftpflichtversicherung
 
Als Modell einer Versicherung, die eigentlich in keinen Haushalt fehlen darf, bieten die Gesellschaften für jeden Verbraucher passende Angebote. Diese Offerten eint die Tatsache, dass die Ausgaben aufs Jahr gerechnet eher niedrig einzustufen sind. Die meisten Angebote liegen in der Basisausstattung nicht einmal im dreistelligen Bereich.
 
Der Familien-Rundumschutz muss sich in dieser Sache nicht ausschließlich auf Verbraucher mit Trauschein beziehen. Die Privat-Haftpflicht gibt es längst für die klassische Kleinfamilie wie für Paare ohne Trauschein, natürlich fehlen auch Single- und gesonderte Senioren-Policen nicht auf dem Markt. Die speziellen Familien-Policen sichern nicht nur die Ehepartner des Versicherungsnehmers mit ab. Auch die Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Pflege-, und Adoptivkinder ohne Berufstätigkeit, wenn Sie Teil der Haushaltsgemeinschaft des Versicherungsnehmers sind) sind eingeschlossen in den Versicherungsschutz, bis spätestens zum ersten eigenen Job.
 
Aber Vorsicht: Einige Anbieter schließen inzwischen volljährigen Nachwuchs aus der Familien-Haftpflichtversicherung aus. Zudem besteht kein wechselseitiger Haftpflicht-Anspruch, wenn verschiedene Personen sich gegenseitig einen Schaden verursachen.
Abgesichert werden kann eigentlich alles, was in irgendeiner Form Kosten für die Versicherten verursachen kann. Wie hoch die Kosten im Einzelnen am Ende liegen, bestimmen die Versicherungsnehmer selbst, indem sie entscheiden, welche Extras unbedingt im Rahmen der Versicherungsabschlüsse inkludiert sein sollten. Wer als Mieter in einem Mehrparteienhaus wohnt und dementsprechend einen Schlüssel für eine Schließanlage besitzt, sollte die Mehrkosten für den Ersatz nach dem Verlust als Bestandteil der Haftpflichtversicherung mit einplanen. Dies kann auch bei Verlust fremder Schlüssel vereinbart werden.
 
Fazit:

Wie bei vielen Versicherungspolicen gilt auch bei der Haftpflichtversicherung das Motto „alles kann, nichts muss“. Ratsam sind dennoch verschiedene Klauseln, die das alltägliche Miteinander erleichtern können, ohne dabei ein allzu gravierender Kostenfaktor werden zu müssen. Die geschickte Auswahl der angemessenen Haftpflichtversicherung kann schon bei geringen Prämien eine gute Absicherung gegen die Schäden sein, die in allen Bereichen des Lebens auf die Verbraucher lauern.

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