Sterbegeldversicherung
Schon früh ans Alter denkenWer als Angehöriger mit dem plötzlichen Tod eines Verwandten konfrontiert wird, ist zunächst einmal menschlich in der Regel wie vor den Kopf gestoßen. Der zweite Schock lässt jedoch meist nicht allzu lang auf sich warten. Denn spätestens im Rahmen der Beerdigungsplanungen wird schnell klar: Die Kosten sind erheblich und für manchen Hinterbliebenen eine nicht zu bewältigende finanzielle Herausforderung. Denn die Beerdigungskosten sind in den vergangenen Jahren – wie so vieles im Zuge der Umstellung auf den Euro – bedeutend gestiegen. Mitunter sind für den Durchschnittsverdiener schon die Kosten für das Basispaket beim Bestattungsunternehmen kaum zumutbar. Doch durch die gesetzlich vorgeschriebene Bestattungspflicht kommen Verwandte gar nicht umhin, für die Kosten aufzukommen, sofern keine Zusatzversicherung vorliegt.
Dass die Verbraucher sich überhaupt mit dem Thema einer so genannten Sterbegeldversicherung befassen müssen, liegt einzig und allein daran, dass der Gesetzgeber die Richtlinien bei der gesetzlichen Krankenversicherung massiv korrigiert. Den umfangreichen Reformen der GKV fiel somit auch diese spezielle Trauerleistung zum wirtschaftlichen Schutz der Familie im Jahr 2004 zum Opfer. Seither bemühen sich viele Versicherte mit gesetzlichem Versicherungsschutz um bestmögliche Absicherung für den Ernstfall – den eigenen Todesfall. Während bei einigen privaten Versicherungspolicen die Sterbegeldversicherung noch immer zum Leistungsspektrum gehört oder selbige gegen geringen Aufpreis inkludiert werden kann, müssen gesetzlich Versicherte selbst das Heft in die Hand nehmen.
Was genau ist die Sterbegeldversicherung?
Im Grund handelt es sich beim so genannten Sterbegeld um eine Versicherungsleistung, der in möglichst großem Umfang für die Beerdigungskosten aufkommen soll. So makaber es klingen mag: Ideal ist es, sich schon zu Lebzeiten (vielleicht im Gespräch mit den Angehörigen), die im Fall der Fälle für die Organisation aller wichtigen Maßnahmen bereitstehen) Gedanken über das eigene Ableben zu machen. Denn wie genau alles später einmal aussehen soll, entscheidet wesentlich über die festzulegende Versicherungssumme, die über das Sterbegeld sichergestellt werden muss.
Selbst ganz schlichte Arrangements belaufen sich schnell auf ein paar Tausend, die in wirtschaftlichen schlechten Zeit kaum ein Haushalt auf der hohen Kante.
Dass die Sterbegeldversicherung ein Thema sein sollte, liegt nicht zuletzt daran, dass niemand sicher sein kann, dass ihn oder sie eine Krankheit ereilt oder es wider Erwarten zu einem Unfall mit dramatischen Konsequenzen kommt.
Vergleich ist das Sterbegeld wohl am ehesten mit einer Lebensversicherung, die zugunsten des Partners, der Partnerin oder einer andere nahe stehenden Person abgeschlossen wird zum Zwecke der finanziellen Absicherung.
Vertragliche Voraussetzungen für die Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung sollte wie viele andere Policen auch möglichst schon in jungen Jahren abgeschlossen werden, weil die Beitragszahlungen so relativ gering gehalten werden können. Im Regelfall werden die Versicherungsprämien über Zeiträume von maximal 25 Jahren fällig. Entscheiden müssen die potentiellen Versicherten, bis zu welchem Alter sie Leistungen erbringen möchten. Mit der steigenden Lebenserwartung der Bürger haben sich auch die Sterbegeldversicherungen an die neuen Gegebenheiten angepasst. Inzwischen sind Zahlungen bis jenseits des 80. Geburtstags nicht unüblich.
Eine Anhebung der eingangs erwähnten Versicherungssumme kann ohne zusätzliche Kosten entstehen, wenn die Versicherungsgesellschaften erwirtschaftete Überschüsse anteilig an die Versicherten weitergeben. Wert legen sollten interessierte Versicherungsnehmer darauf, dass ihre neue Sterbegeldversicherung direkt und unmittelbar nach dem Tod Leistungen erbringt. Gerade bei dieser Police sind versicherungstechnische Verzögerungen mehr als unschön.
Ein Unterschied zur Lebensversicherung besteht insofern, als dass vor dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung nur bei einer überschaubaren Zahl von Anbietern ein Gesundheits-Check nötig ist. Prüfungsvorgänge dieser Art stehen in keiner Relation zu den Kosten, die dem Anbieter im Todesfall effektiv entstehen. Hingegen sind so genannte Wartezeiten durchaus gang und gäbe bei vielen Angeboten auf dem Versicherungssektor. Meist kommen die Gesellschaften erst nach Ablauf einer Frist von zwei bis drei Jahren in voller Höhe der Versicherungssumme auf. Mitunter entfällt die Leistungserbringung sogar, wenn die Frist der Police nicht überschritten wurde. Allerdings ist dies eher selten, weil es branchenintern als pietätlos angesehen wird, die Versicherten in dieser schweren Phase auf sich allein gestellt zu lassen.
Auszahlung im Alter
Viele Policen sehen eine Erbringung der Sterbeversicherungsleistung vor, wenn der oder die Versicherte ein bestimmtes Alter erreicht hat. In diesen Fällen können die Versicherungssummen natürlich problemlos als Spareinlagen an anderer Stelle investiert werden, um weitere Zinsen zu bringen. Die Entscheidung über den genauen Moment solcher Auszahlung treffen die Versicherten selbst. Je früher die Leistung erfolgen soll, desto höher werden vom Anbieter allerdings entsprechend die monatlichen Beiträge festgelegt.
Üblich ist zudem, dass die Versicherungsgesellschaften auch die Bestattungsvorsorgeregelung. Über Kooperationsverträge mit Bestattungsunternehmen (zunehmend finden sich auf diesem Sektor Netzwerke großer Ketten) werden wichtige Schritte eingeleitet, um die Familien zusätzlich zu entlasten.
Es zeigt sich: Beim Wunsch auf Abschluss einer Sterbegeldversicherung profitieren nicht nur die Hinterbliebenen, denn die vorzeitige Auszahlung bringt bares Geld. Die Hauptsache ist jedoch, dass sich Verbraucher besser früh als spät dem unvermeidbaren Thema stellen. Zum einen, um die eigenen Beitragskosten überschaubar zu halten. Zum anderen, weil sie Angehörigen auf diese Weise eine schwere Bürde von den Schultern nehmen können.
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