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Freitag, den 01. Mai 2015

Ab Morgen sind Beipackzettel zu vielen Geldanlagen Pflicht

30.06.2011 - Ab Morgen sind Beipackzettel zu vielen Geldanlagen Pflicht


Ab Morgen sind Beipackzettel zu vielen Geldanlagen Pflicht

Das Gesetz über das Produktinformationsblatt bei Geldanlagen ist schon lange verabschiedet und tritt morgen, am 1. Juli 2011, in Kraft. Wer ab morgen also Anlagemöglichkeiten wie Aktien , Pfandbriefe, Bundeswertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen oder Zertifikate in Anspruch nimmt, erhält von seinem Finanzberater ein Informationsblatt, auf dem alle wichtigen Angaben zu dem jeweiligen Finanzprodukt zusammengefasst werden müssen, wie aus einem Bericht der „Märkischen Allgemeinen“ hervorgeht. In diesem sogenannten Beipackzettel müssen sowohl die Renditemöglichkeiten bei unterschiedlichen Kapitalmarktentwicklungen aufgezeigt werden als auch eventuelle Risiken in Bezug auf den möglichen Verlust des Kapitals, hieß es weiter.

Bankinstitute müssen auch die erhaltenden Provisionen aufzeigen

Ferner müssen auch die Kosten für den Anleger im Produktinformationsblatt festgehalten werden, zu denen laut Michael Kemmer, Chef des Bankenverbands, auch die Provisionen gehören, die die Banken für einen Abschluss erhalten. Die Finanzexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), Dorothea Mohn, befürwortet zwar grundsätzlich den Beipackzettel für Geldanlagen, kritisiert jedoch, dass die Banken die Ausgestaltung der Informationsblätter selbst vornehmen können. Durch die unterschiedliche Darstellung könnte es für Kunden letztlich schwieriger werden, verschiedene Finanzprodukte tatsächlich miteinander zu vergleichen. Es bleibt nun abzuwarten, ob das Produktinformationsblatt tatsächlich für eine bessere Information der Kunden sorgt oder ob hier vom Gesetzgeber letztlich noch nachgebessert werden muss.

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