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Freitag, den 01. Mai 2015

Abkommen gegen Steuerhinterziehung zwischen Schweiz und Deutschland unterzeichnet

26.03.2010 - Abkommen gegen Steuerhinterziehung zwischen Schweiz und Deutschland unterzeichnet


Abkommen gegen Steuerhinterziehung zwischen Schweiz und Deutschland unterzeichnet

Die vergangenen Monate, nein, eher die vergangenen beiden Jahre zeichneten sich in politischer Hinsicht nicht gerade dadurch aus, dass die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Alpenrepublik Schweiz unter einem allzu guten Stern standen. Anfangs war es der frühere Finanzminister Steinbrück, der sich im Nachbarland Schweiz infolge der ersten Welle von Steuerhinterziehungs-Debatten teils extremen Anfeindungen ausgesetzt sah. Und nicht erst seit den Gesprächen über den Ankauf der Daten-CDs, die zu einer steigenden Zahl von Selbstanzeigen durch Steuersünder in Deutschland führten, hatte auch Steinbrücks Nachfolger Wolfgang Schäuble mit Belastungen des Verhältnisses in die Schweiz zu kämpfen.
Problematisch gestaltete sich zuletzt die rechtliche Abwicklung, die nötig ist, um im Falle von Steuerhinterziehungsdelikten grenzübergreifend aktiv werden zu können. Schon seit Monaten haben die Schweiz und Deutschland verhandelt, wie ein neues, zeitgemäßes Abkommen aussehen könnte, mit dem gemeinsam Steuersündern effizienter und vor allem schneller – also vor Verjährung des Tatbestandes – zu Leibe rücken könnte. Nun ist man sich im Rahmen eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens also endlich nach langer und aus Sicht von Beteiligten mühsamen Verhandlungen endlich einig geworden. Gerade auf der Schweizer Seite spielt das Bankengeheimnis nach wie vor eine zentrale Rolle, die auch beim besagten Abkommen zu berücksichtigen war.
Zukünftig schnellere und vereinfachte Amtshilfe möglich
Der Schweizer Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Bundesfinanzminister Schäuble konnten am heutigen Tage in der Bundeshauptstadt endlich das vertragliche Ergebnis unterzeichnen, das am Ende der aufwendigen Arbeit einer eigens gegründeten bilateralen Arbeitsgruppe steht. Bestandteil dieses Doppelbesteuerungsabkommen ist insbesondere der umfangreichere Austausch von Informationen zwischen schweizerischen und deutschen Behörden, wenn es um die Ermittlungsarbeit bei mutmaßlichen Steuerhinterziehungen geht. Gemeinsam will man diesem noch immer von vielen als Kavaliersdelikt eingestuften Vorgehen in Zukunft verstärkt entgegentreten. In beide Richtungen will man ab sofort explizit Namen nennen, wenn Steuersünder auffallen. Amtshilfe sieht das Abkommen auf beiden Seiten vor, zugrunde gelegt wird ein Standard der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Dass dank des Schriftstückes wohl vor allem deutsche Behörden bessere Handlungsmöglichkeiten erhalten, ist nahe liegend. Denn noch immer geht die Bundesregierung davon aus, dass Tausende deutsche Steuerzahler ihre Mittel am Fiskus vorbei in die Schweiz schaffen. Die knapp 1100 Datensätze auf der zuletzt offerierten Daten-CD sind nach Expertenmeinungen nur die Spitze des Eisbergs. Rückwirkend hilft das Abkommen den Behörden in der BRD nicht. Denn bei Fällen aus der Vergangenheit müssen weiterhin explizit die Namen von der Steuerhinterziehung Verdächtigen genannt werden, damit die Kollegen in der Schweiz tätig werden können. Fraglich und durch die Arbeitsgruppe auf der Ebene von Staatssekretären zu klären ist nun noch, wie lange deutsche Anleger in der Schweiz noch mittels rückwirkender Versteuerung zur Kasse gebeten werden können.

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