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Freitag, den 01. Mai 2015

Absatz von Wohn-Riester Verträgen offenbar verschwindend gering

27.04.2010 - Absatz von Wohn-Riester Verträgen offenbar verschwindend gering

Absatz von Wohn-Riester Verträgen offenbar verschwindend gering

Auch wenn viele Finanzanbieter in den letzten Wochen verlauten ließen, dass bei geförderten Bausparverträgen ein großes Umsatzplus zu verzeichnen war, heißt das offenbar noch lange nicht, dass das Gesetz zur Riester-Förderung von Wohneigentum tatsächlich ein Erfolg wird. Nach Angaben des Finanzexperten der Verbraucherzentrale Bremen, Arno Gottschalk, könnte ein verzerrtes Bild entstehen, wenn man nur die Zahl von 340.000 neuen Bausparverträgen anschaut. Dabei müsse nämlich zwischen der Riester-Förderung normaler Bausparverträge, die auch zu anderen Zwecken genutzt werden könnten, und solcher, die später ein gefördertes Darlehen zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie unterschieden werden, verriet Gottschalk im „BremerFinanzBrief“.
Anteil der geförderten Baudarlehen liegt schätzungsweise unter 5%
Gottschalk teilt weiterhin mit, dass bestimmte Auswertungen von Nachfragen zu dem Ergebnis kommen, dass von den nach Branchenauskunft 340.000 Bausparverträgen lediglich zwischen 0 und 5% tatsächlich für den Hauptzweck der Wohn-Riester Gesetze eingesetzt würden. Der Rest seien ganz normale Bausparverträge, die beliebig genutzt werden könnten. Diese Zahlen sind mehr als ernüchternd, wenn man bedenkt, dass sich der Kauf einer Immobilie mit staatlicher Förderung durchaus lohnen kann und man im Alter dann keine Mietbelastungen mehr hat.
Die Gründe für die geringe Zahl an echten Wohn-Riester Verträgen sind einfach
Auch die Gründe für den geringen Absatz der geförderten Wohn-Riester Verträge kann Gottschalk liefern, denn seiner Ansicht nach gibt es einfach viel zu wenig Banken, die entsprechende Angebote zur Verfügung stellten. Lediglich 3 Banken, nämlich die DSL-Bank, die WL-Bank und die Allianz Lebensversicherung würden den Markt diesbezüglich überhaupt bedienen. Die Zurückhaltung sei deshalb so stark, weil die Banken Angst vor eventuellen Kundenbeschwerden aufgrund von Beratungsfehlern im Vertrieb hätten. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Angst bald legt, oder der Gesetzgeber noch einmal einschreitet und die Regeln so weit vereinfacht, dass es diesbezüglich keine Probleme mehr gibt.
Wohn-Riester – was genau ist das eigentlich?
Beim Wohn-Riester Gesetz geht es darum, dass eine förderungsberechtigte Person seine Riester-Zulagen nicht nur zum Aufbau von Vermögen einsetzen kann, sondern auch zur Tilgung von Krediten für ein eigenes Haus. Eine wichtige Voraussetzung dabei bleibt jedoch, dass die Immobilie auch im Alter selbst genutzt und nicht veräußert wird, da ansonsten die erhaltenen Förderungen zurück zu zahlen sind. Diese Regelung fördert zwar nicht gerade die Flexibilität, sorgt aber dafür, dass die Menschen mehr Planungsmöglichkeiten haben, wie sie ihre Riester-Förderung am besten nutzen möchten.

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