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Donnerstag, den 07. Mai 2015

Anhebung der Abgeltungssteuer in der Diskussion

16.06.2010 - Anhebung der Abgeltungssteuer in der Diskussion


Anhebung der Abgeltungssteuer in der Diskussion

Die Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 hat für Furore gesorgt. Die pauschale Besteuerung der Kapitalerträge mit 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) bescherte den Banken Mehrarbeit und verunsicherte die Mehrzahl der Verbraucher. Inzwischen hat sich das neue System zwar eingependelt, steht aber nach wie vor in der Kritik. Daran dürfte die Idee, den Steuersatz auf 30 Prozent anzuheben, wenig ändern. Allerdings herrscht im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage diesbezüglich keineswegs Einigkeit.
Fremdfinanzierung nicht länger begünstigen
Auf der einen Seite steht Finanzexperte Wolfgang Wiegard. Er spricht sich vorerst gegen eine Anhebung des Abgeltungssteuersatzes aus, obwohl man sich dadurch die Chance nehme, die steuerlichen Bedingungen für Eigenkapital zu verbessern. Dieses Ziel müsse mittelfristig angestrebt werden, wenn die Haushaltslage es erlaube. Sein Kollege Peter Bofinger hingegen möchte sofort reagieren, um die Fremdfinanzierung nicht länger gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung zu begünstigen. Der Hintergrund: Derzeit werden Investitionen, die mit Eigenkapital bestritten werden, steuerlich mit fast 50 Prozent belastet – dank Abgeltungs- in Kombination mit Körperschaftssteuer. Einen Kredit aufzunehmen, kommt wesentlich günstiger, weil die Zinslast als Betriebskosten verrechnet werden können. Dieser Effekt ließe sich, da sind sich Bofinger und Wiegard einig, mit einer Abgeltungssteuer von 30 Prozent aufheben.
Vereinfachungseffekt würde wegfallen
Dass Wolfgang Wiegard einen höheren Steuersatz trotzdem ablehnt, liegt an den Folgen. „Der Vereinfachungseffekt wäre weg“, sagte er gegenüber dem Handelsblatt. Nur sehr wenige Verbraucher hätten einen Durchschnittssteuersatz von über 30 Prozent. Das würde bei den Finanzämtern zu einer Flut von Anträgen zur Günstigerprüfung führen. Statt der Abgeltungssteuer würde dann die Einkommensteuer greifen. Wiegard: „Dann kann man die Abgeltungssteuer eigentlich gleich wieder abschaffen.“ Ein solcher Schritt sei aber fatal für die Steuerpolitik und den Banken, die viel investiert hätten, nicht zuzumuten. Dass eine Anhebung auf 30 Prozent größere Anreize zur Steuerflucht setzen könnte, ließe sich derzeit auch nicht eindeutig vorhersagen. Für die höhere Abgeltungssteuer spricht, so Peter Bofinger, die Verteilungsgerechtigkeit, weil hohe Kapitaleinkünfte stärker besteuert würden.

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