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Freitag, den 01. Mai 2015

BaFin fordert verbesserte Beratungsprotokolle zur Anlageberatung

05.05.2010 - BaFin fordert verbesserte Beratungsprotokolle zur Anlageberatung


BaFin fordert verbesserte Beratungsprotokolle zur Anlageberatung

Seit Beginn des Jahres 2010 sind Anlageberater von entsprechenden Unternehmen und Banken verpflichtet, die Anlageberatung für ihre Kunden mit einem Beratungsprotokoll zu dokumentieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) hat im Februar damit begonnen, die Beratungsprotokolle von über 300 Banken und 192 weiteren Unternehmen auszuwerten und ist dabei in vielen Fällen auf Mängel gestoßen. So resümierte Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der BaFin, dass in vielen Beratungsprotokollen versäumt wurde, die individuellen Anliegen der Kunden in einem ausreichenden Maße zu dokumentieren. Auch in den Schulungsunterlagen vieler Institute seien Mängel entdeckt worden, hieß es weiter.
Viele Beratungsprotokolle lassen keinen Platz für individuelle Anmerkungen
Besonders hervorgehoben werden von der BaFin die Beratungsprotokolle von 15 Kredit- und 37 Finanzdienstleistungsinstituten, in denen es keine Freifelder für die Eintragung individueller Kundenanliegen gibt. Darüber hinaus seien in diesen Protokollen nur vorformulierte Antwortmöglichkeiten gegeben, so dass Kunden gar nicht die Möglichkeit hätten, ihre Wünsche genau zu äußern. Diese Freifelder sind nach Ansicht der BaFin unerlässlich, um eine vollständige Anlageberatung durchführen zu können. Des Weiteren gebe es jedoch auch bei den Beratungsprotokollen mit Freifeldern Probleme, weil zwei Drittel aller Institute diese Freifelder gar nicht nutzten und auch in den Schulungsunterlagen für die Berater kaum praktische Beispiele für solche Anmerkungen zu finden seien.
Kunden werden oft zur Unterschrift des Protokolls gedrängt
Ein weiterer Kritikpunkt der BaFin bezieht sich darauf, dass sehr viele Banken und Finanzinstitute ihre Kunden dazu drängen würden, das Beratungsprotokoll zu unterzeichnen, obwohl dies rein gesetzlich nicht notwendig sei. Lediglich der Berater habe die Verpflichtung, das Protokoll über seine eigene Beratungsleistung zu unterschreiben und es auszuhändigen. Einige Banken hätten in der Vergangenheit die Erstellung eines solchen Protokolls von der Unterschrift des Kunden abhängig gemacht, was sich nach Ansicht der BaFin auf jeden Fall ändern muss.
Die BaFin wird auf Änderungen Drängen – Gespräche mit Verbänden geplant
Die von der BaFin monierten Mängel müssen von den Banken und Finanzinstituten nun ausgemerzt werden, was spätestens bis zur gesetzlich vorgesehenen Kontrolle im nächsten Jahr abgeschlossen sein muss. Darüber hinaus plant die die BaFin entsprechende Gespräche mit den Verbänden der Finanzinstitute, um die Auswertung der Beratungsprotokolle zu diskutieren. Es bleibt abzuwarten, ob die Verbände hier tätig werden und eventuell zukünftig sogar standardisierte Beratungsprotokolle für ihre Verbandsmitglieder zur Verfügung stellen. Es gibt offenbar eine Menge Verbesserungsbedarf und man kann gespannt sein, wie sich die Dokumentation der Anlageberatung weiterentwickeln wird.

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