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Donnerstag, den 07. Mai 2015

BGH entscheidet gegen Lehman-Geschädigte

28.09.2011 - BGH entscheidet gegen Lehman-Geschädigte


BGH entscheidet gegen Lehman-Geschädigte

Die große Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2008 erreichte ihren Höhepunkt mit der Pleite der großen und bekannten Investmentbank Lehman Brothers. In der Zwischenzeit hat die Politik mehrfach den Anlegerschutz verbessert, wobei auch die Rechtsprechung zu anlegerfreundlichen Urteilen tendierte. Einem Bericht auf „test.de“ zufolge hat der BGH nun in einem Urteil (Az.: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10) zwei Klagen gegen die Hamburger Sparkasse abgewiesen, in denen es um eine angebliche Falschberatung im Zuge von Lehman-Zertifikaten ging.
Bei den Anleihen gab es keine Kick-Back-Provisionen
Auch wenn es in der letzten Zeit häufig anlegerfreundliche Urteile in Bezug auf Kick-Back-Provisionen gab, haben die Richter in diesem Fall eine klare Abgrenzung gezogen. Bei den Lehman-Zertifikaten habe es sich nämlich um Anleihen gehandelt, die die Bank selbst aufgekauft und dann teurer verkauft habe, was nicht mitteilungspflichtig sei. Es habe dabei also keinerlei versteckte Provisionen gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung.
BGH erkannte keine Beratungsfehler seitens der Haspa
Es gab aus Sicht der Richter auch sonst keinerlei Beratungsfehler seitens der Haspa, denn das Insolvenzrisiko sei bei Anleihen allgemein bekannt, was einen zusätzlichen Hinweis unnötig mache. In dem Bericht auf „test.de“ wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Klägern in diesen Einzelfällen jedoch auch um erfahrene Anleger gehandelt habe. Allgemein gibt es laut dem Artikel durchaus Chancen auf Schadenersatz, wenn es um vermittelte Produkte geht und wenn man als Anleger beweisen kann, dass eine offensichtliche Falschberatung vorlegen hat. Wurden also Risiken nachweislich falsch dargestellt, ist es durchaus möglich, mit einer Schadenersatzklage erfolgreich zu sein, hieß es weiter.

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