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Freitag, den 01. Mai 2015

City BKK muss Zusatzbeiträge zurückerstatten

28.06.2011 - City BKK muss Zusatzbeiträge zurückerstatten


City BKK muss Zusatzbeiträge zurückerstatten

Die Pleite der City BKK ist mittlerweile ein breit diskutiertes Thema in den Medien, da es bereits einige Probleme für die Versicherten mit sich brachte. Auch wenn die Kasse nun am 1. Juli geschlossen wird, scheint die Sache noch nicht ausgestanden zu sein. Einem Bericht auf „test.de“ zufolge muss die City BKK die ab April 2010 erhobenen Zusatzbeiträge in Höhe von 8 Euro und ab Januar 2011 sogar 15 Euro pro Monat nun an die Versicherten zurückzahlen. Offenbar hat ein Rentner vor dem Sozialgericht Berlin (Az.: S 73 KR 1635/10) gegen die Zusatzbeiträge geklagt und Recht bekommen, weil die City BKK nur unzureichend auf das mit der Erhebung verbundene Sonderkündigungsrecht hingewiesen hat.

Unentschlossene Kunden sollten sich bald für eine neue Krankenkasse entscheiden

In dem Bericht auf „test.de“ wird zudem darauf eingegangen, dass die Versicherten der City BKK, die bisher noch keine neue Krankenkasse ausgewählt haben, nur noch bis zum 14. Juli 2011 Zeit haben, da der Arbeitgeber ansonsten gezwungen ist, die Versicherten bei ihrer vorherigen Krankenkasse automatisch anzumelden. Nach einer solchen Anmeldung ist ein erneuter Wechsel der Krankenkasse erst wieder nach 18 Monaten möglich. Aus diesem Grund kann es sehr sinnvoll sein, sich bereits jetzt nach einer passenden Krankenversicherung umzuschauen.

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