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Freitag, den 01. Mai 2015

Der graue Kapitalmarkt muss besser kontrolliert werden

03.05.2011 - Der graue Kapitalmarkt muss besser kontrolliert werden


Der graue Kapitalmarkt muss besser kontrolliert werden

Der graue Kapitalmarkt hat etwas Nebulöses. Damit Verbraucher nicht länger im Ungewissen stochern und besser vor undurchsichtigen Investments geschützt sind, wurden neue Spielregeln aufgestellt, über deren Nutzen noch gestritten wird. Klar ist, dass den schwarzen Schafen der Branche der Stecker gezogen werden muss. Sie verursachen Jahr für Jahr einen Schaden von rund 30 Milliarden Euro. Stellt sich die Frage, wie man den windigen Geschäftsleuten die Luft aus den Segeln nehmen kann. Die jetzige Lösung, die Gewerbeaufsichtsämter an die Front zu schicken, gilt unter Experten als halbherzig.
Gewerbeaufsichtsämter wären überfordert
Denn bei den Behörden stehen bislang ganz andere Prioritäten auf dem Plan. Sie wissen, wie eine Restaurantküche auszusehen hat und wie Müll ordnungsgemäß entsorgt wird. Mit den Themen Geldanlage und grauer Kapitalmarkt betreten die 7.000 Ämter, die laut Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlage- und Vermögensanlagerechts künftig aktiv gegen Betrüger vorgehen sollen, völliges Neuland. Die Idee stammt von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CDU), ihrem Kollegen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und den Verbraucherschützern wäre es lieber gewesen, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Aufgabe übernimmt. Sie wird lediglich die Prospekte prüfen. Für die Vermittler sind dann andere zuständig.
Trotz neuer Regeln fehlt eine schlagkräftige Aufsicht
Grund dafür, dass die Gewerbeaufsichtsämter in den Fokus rücken, sind schlichtweg die Kosten. Der Wirtschaftsminister befürchtet, dass viele Firmen schließen müssen, weil sie die Vorgaben nicht erfüllen können. Verlangt werden eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 1,7 Millionen Euro, eine Registrierungspflicht und der berühmte Beipackzettel für Anlageprodukte. Darüber hinaus müssen die Provisionen offen gelegt werden, besteht die Pflicht zur Rechnungslegung und verlängert sich die Verjährungsfrist für die Produkthaftung auf drei Jahre. Vonseiten der Verbraucherzentralen werden die guten Ansätze zwar gelobt. Es mangele aber nach wie vor an einer schlagkräftigen Aufsicht. Sie hoffen, dass die Regelungen im Bundestag keine Zustimmung finden. Denn trotz neuer Vorgaben würden auch weiter dubiose Geschäfte gemacht.
Bankberater scheuen inzwischen die Anlageberatung
Während die Vorschriften für den grauen Kapitalmarkt offenbar zu lasch sind, haben die Banken mit der Anlegerschutzgesetzgebung zu kämpfen. Der „Qualitätsatlas Retailbanking 2010“ des Münchener Instituts für Vermögensaufbau zeigt eine wenig erfreuliche Tendenz. Statt ihren Kunden klare Anlegeempfehlungen zu geben, halten sich die Berater wohlweislich zurück. Nur in einem Prozent der Gespräche steht das Thema Geldanlage auch tatsächlich im Mittelpunkt. Grund sei die Verunsicherung bezüglich der neuen Richtlinien. Das Ergebnis: Es wird vornehmlich zu sicheren, dafür renditeschwachen Produkten geraten.

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