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Freitag, den 01. Mai 2015

Der vzbv fordert eine einheitliche Finanzaufsicht

08.06.2011 - Der vzbv fordert eine einheitliche Finanzaufsicht


Der vzbv fordert eine einheitliche Finanzaufsicht

Am morgigen Donnerstag befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetz zur Regulierung des Finanzvertriebs. Die Bundesregierung plant dabei, die Zuständigkeit der Finanzaufsicht für einen Teil der Vermittler bei den lokalen Gewerbeämtern zu installieren. Gegen dieses Vorhaben protestiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung, da eine solche Regelung sehr ineffektiv sei. Der Vorstand des vzbv, Gerd Billen, forderte den Bundestag deshalb auf, einem Vorschlag des Bundesrates zu folgen und die Aufsicht für die Finanzvermittlung gebündelt auf die BaFin zu übertragen.

Zuständigkeit der BaFin hätte viele Vorteile

Nach Aussage von Billen hätte die Zuständigkeit der BaFin in Bezug auf die Aufsicht für die Finanzvermittlung viele Vorteile, denn die Behörde sei dafür gut aufgestellt, wohingegen den Gewerbeämtern wichtige Erfahrungen fehlten. Es sei nämlich ungerecht, dass die Qualität der Aufsicht für die Anleger davon abhänge, bei welchem Anbieter sie ihre Anlageprodukte kaufen. Ferner müssten die freien Finanzvermittler sich nicht mit den vielen Regelungen des Kreditwesengesetzes auseinandersetzen, die sehr kompliziert seien. Billen äußerte sich jedoch auch positiv zu dem Gesetzentwurf, denn es sollen für geschlossene Fonds künftig ebenfalls entsprechende Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten eingeführt werden, wie sie bereits für andere Finanzprodukte gelten. Die Sanktionsmöglichkeiten der BaFin könnten seiner Ansicht nach jedoch noch gestärkt werden, hieß es weiter.

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