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Donnerstag, den 07. Mai 2015

Der vzbv legt Zehn-Punkte-Plan für Anlegerschutz vor

23.02.2011 - Der vzbv legt Zehn-Punkte-Plan für Anlegerschutz vor


Der vzbv legt Zehn-Punkte-Plan für Anlegerschutz vor

Anlässlich des morgigen Termins von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner mit Spitzen aus Verbraucherschutz und Wirtschaft, bei dem es um eine Zwischenbilanz zur Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen geht, hat der Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Gerd Billen, der Bundesregierung fehlenden Mut bei den bisherigen Maßnahmen zum Verbraucherschutz in der Finanzberatung vorgeworfen. Deutschland hinke nach wie vor hinter Europa hinterher, wenn es um den Anlegerschutz gehe, weshalb dieser endlich institutionell eingebunden werden müsse, hieß es weiter. Darüber hinaus legte Billen einen 10-Punkte-Plan für besseren Anlegerschutz vor, von dessen Erfolg er nach eigenen Worten überzeugt ist.

Die Bundesregierung muss laut Billen mehr für die Rückgewinnung des Verbrauchervertrauens tun

Nach Billens Ansicht muss die Bundesregierung wesentlich mehr für den Verbraucherschutz bei der Finanzberatung tun, wenn sie das Verbrauchervertrauen ernsthaft zurückgewinnen möchte. Zwar sei die Maßnahme der Verpflichtung zur Aushändigung des Beratungsprotokolls durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, aber es fehlten noch viele weitere Regelungen. So müsse das Finanzdienstleistungsrecht dahingehend optimiert werden, dass die Qualifikationsanforderungen für alle Finanzvermittler einheitlich geregelt sind. Wer daraufhin als Vermittler wichtige Schlüsselfähigkeiten nicht mitbringe, der solle auch keine Zulassung erhalten. Darüber hinaus dürfe es keine Mischformen zwischen Provisionen- und Honorarmodell in der Vergütung von Finanzberatern geben und die provisionsfreie Finanzberatung auf Honorarbasis müsse weiter gefördert werden. Als dritten Kernpunkt führte Billen an, dass die Beweislast im Fall von fehlenden oder fehlerhaften Angaben auf dem Beratungsprotokoll künftig bei den Beratern liegen müsse.

Die Zukunft der Finanzberatung ist weiterhin ungewiss

Trotz des 10-Punkte-Plans von vzbv-Chef Gerd Billen kann man die Zukunft der Finanzberatung weiterhin als ungewiss bezeichnen, weil nicht klar ist, welche Maßnahmen zukünftig umgesetzt werden. Es bleibt nun abzuwarten, ob der Verbraucherzentrale Bundesverband mit seinem Plan bei der Verbraucherschutzministerin Anklang findet, oder ob auch weiterhin alles so bleibt, wie es aktuell ist.

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