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Donnerstag, den 07. Mai 2015

Der vzbv mahnt weitere Verbesserungen im Anlegerschutz an

31.05.2010 - Der vzbv mahnt weitere Verbesserungen im Anlegerschutz an


Der vzbv mahnt weitere Verbesserungen im Anlegerschutz an

Die Bundesregierung plant im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der Probleme um die europäische Gemeinschaftswährung, den Anlegerschutz an einigen Stellen zu verbessern. Diese Veränderungen sind nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zwar durchaus als positiv zu betrachten, jedoch gibt es offenbar immer noch zu viele Schlupflöcher, die die Anleger in Fallen tappen lassen könnten. Da am heutigen Tag eine öffentliche Anhörung zu dem Thema im Bundesministerium für Finanzen ansteht, hat der vzbv eine Stellungnahme dazu veröffentlicht.
Nach Ansicht des vzbv lassen die Veränderungsvorschläge noch zu viele Ausnahmen zu
Auch wenn die Regierung plant, verschiedene Produkte des sogenannten grauen Kapitalmarktes künftig der Finanzaufsicht zu unterziehen und damit entsprechende Verhaltenspflichten seitens der Anbieter einzuführen, gibt es nach Ansicht des vzbv immer noch zu viele Ausnahmen von dieser Regel. So sollen auch weiterhin Produkte von der Finanzaufsicht verschont bleiben, für die die Anbieter keine Verkaufsprospekte auflegen müssen. Dies müsse geändert werden, hieß es von Seiten des vzbv, denn es sei wichtig, dass die Verbraucher sich auf die Finanzaufsicht verlassen können.
Informationsblätter werden wohl nicht standardisiert
Der vzbv mahnt zudem an, die geplanten Informationsblätter, die für jedes Finanzprodukt eingeführt werden sollen, entsprechend zu standardisieren, damit der Verbraucher auch entsprechende Vergleiche anstellen kann. Nur bei einem standardisierten Verfahren sei es möglich, dass man als potenzieller Anleger auch tatsächlich einen Überblick über die Vor- und Nachteile einer Anlagemöglichkeit erhalte. Darüber hinaus plane die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Verbraucher auch auf die Aushändigung eines solchen Informationsblattes verzichten könnten, was dem Missbrauch auf jeden Fall Vorschub leiste und deshalb gestrichen werden müsse, hieß es weiter.
Bessere Vertriebsregelungen und eine regelmäßige Kontrolle gefordert
Zusätzlich plant die Bundesregierung auch noch, die Qualifikationsregeln für angestellte Vertriebsmitarbeiter und Berater anzuziehen. Der vzbv möchte diese Regelung jedoch auch auf freie Fondsvermittler erweitern und regt deshalb an, die Berufsbezeichnung unter einen Schutz zu stellen, so dass wirklich nur Vermittler tätig werden können, die die nötige Qualifikation und auch eine Berufshaftpflicht vorweisen können. Darüber hinaus müsse die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( Bafin ) künftig so ausgerichtet werden, dass eine vernünftige Kontrolle der Schutzmaßnahmen möglich sei. Es bleibt nun abzuwarten, wie die gesetzlichen Regelungen genau aussehen und ob die Regierung noch auf den ein oder anderen Vorschlag des vzbv eingeh, oder an ihrem Entwurf festhält, der trotz allem ein Schritt in Richtung der Verbesserung des Anlegerschutzes darstellt.

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