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Donnerstag, den 07. Mai 2015

Die Reform Offener Immobilienfonds ist noch stark umstritten

13.05.2010 - Die Reform Offener Immobilienfonds ist noch stark umstritten


Die Reform Offener Immobilienfonds ist noch stark umstritten

Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen einen Gesetzentwurf über die Stärkung des Anlegerschutzes vorgelegt, wovon auch die offenen Immobilienfonds betroffen sind. Offenbar scheint sich jedoch gerade bei diesen immer mehr Skepsis und Kritik über die geplanten Änderungen breit zu machen, weil diese die Geldanlage in offene Immobilienfonds nach Aussage von BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip grundsätzlich veränderten und damit an den Anlegerwünschen vorbei gingen. Hauptknackpunkt ist dabei die Einführung einer Kündigungsfrist von 24 Monaten und der geplante Abschlag von 10% auf alle geschätzten Immobilienwerte als Schutz vor plötzlichen Abwertungen, der nach Seips Aussage zur „Enteignung der Anleger“ führen könnte.
Der Bundesverband Investment (BVI) stellt eigene Vorschläge vor
Der BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip stellt darüber hinaus eigene Ideen für Veränderungen vor, denn es ist nach seiner Meinung durchaus Handlungsbedarf gegeben, da es für einen offenen Immobilienfonds sehr problematisch sein könne, wenn große Anleger die tägliche Verfügbarkeit der Fondsanteile nutzten und somit den Fonds an den Rand eines Liquiditätsengpasses brächten, der die Fondsmanager dazu zwinge, die Kundeneinlagen einzufrieren. Nur seien 24 Monate letztlich eine viel zu lange Zeitspanne, die die Anleger eher abschrecke. Der BVI-Vorschlag sieht deshalb vor, dass nur institutionelle Anleger künftig eine Haltefrist von 12 Monaten einhalten müssen, private Kleinanleger hingegen weiterhin täglich ihre Anteile bekommen können, was offenbar auch wichtig in Bezug auf monatliche Ein- und Auszahlungspläne ist. Im Hinblick auf die Abwertungen schlägt der BVI zudem vor, die Immobilien künftig halbjährlich statt wie bisher jährlich zu bewerten, was eventuelle Abwertungen geringer ausfallen lässt und Anlegern die Möglichkeit gibt, eher zu reagieren.
Auch innerhalb der Bundesregierung wird das Reformvorhaben kritisch gesehen
Die Zweifel sind jedoch nicht nur in der Branche selbst zu finden, sondern auch in der Bundesregierung, denn der finanzpolitische Sprecher der Union, Leo Dautzenberg und Hans Mittelbach, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Bundestagsfinanzausschuss, fordern einen Bestandsschutz für Anleger, da durch die drohende pauschale Abwertung der Immobilienwerte um 10% ansonsten jede Menge Mittel abfließen würden. Auch Dautzenberg könnte sich nach eigener Aussage sehr gut vorstellen, künftig private und institutionelle Anleger unterschiedlich zu behandeln, weil gerade die großen Fonds den offenen Immobilienfonds das Leben dadurch schwer machten, dass sie sehr kurzfristig Mittel angelegt und wieder abgezogen hätten.
Der Gesetzentwurf wird wahrscheinlich noch verändert
Wenn selbst innerhalb der Regierung Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf zu den offenen Immobilienfonds angebracht werden, kann man davon ausgehen, dass es vor einer Verabschiedung wohl noch die ein oder andere Veränderung geben wird. Für die Anleger dürfte es auf jeden Fall spannend werden, zu sehen, wie die Zukunft einer bewährten Geldanlage aussehen wird, wenn das Gesetz erst einmal gültig ist.

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