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Freitag, den 08. Mai 2015

EU-Richtlinie zur Einlagensicherung gefährdet Institutssicherung nicht

23.09.2011 - EU-Richtlinie zur Einlagensicherung gefährdet Institutssicherung nicht


EU-Richtlinie zur Einlagensicherung gefährdet Institutssicherung nicht

Als vor einiger Zeit die EU-Kommission die Absicht erklärt hat, die Einlagensicherung innerhalb der EU zu vereinheitlichen, sahen vor allem die Banken in Deutschland die Gefahr, dass die speziellen Einlagensicherungssysteme hierzulande in ihrer bisherigen Form nicht weiter existieren können. Laut einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) wird die EU-Kommission die Institutssicherung der Genossenschaftsbanken jedoch anerkennen und damit ein wichtiges Element der deutschen Einlagensicherung erhalten. Wer bei einer Volksbank, Raiffeisenbank, Sparda-Bank oder einer Kirchenbank Einlagen deponiert, kann durch die Institutssicherung nämlich darauf vertrauen, dass das Kapital in voller Höhe abgesichert ist und damit die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro bei weitem übertroffen wird.
Institutssicherung verhindert Entschädigungsfälle
Die Institutssicherung hat laut der Pressemitteilung schon seit über 75 Jahren seinen Nutzen unter Beweis gestellt, denn in dieser Zeit sie es noch nie zu einem Entschädigungsfall gekommen. Dabei funktioniert das System anders als eine normale Einlagensicherung, denn die in der Sicherungseinrichtung des BVR eingetragenen Banken sorgen bereits bei einer finanzieller Schieflage eines Mitglieds dafür, dass eine Insolvenz verhindert werden kann. Da diese Regelung offenbar auch nach der EU-Novelle bestehen bleibt, brauchen sich die Kunden auch in Zukunft kaum Sorgen um ihre Einlagen bei den Genossenschaftsbanken machen.

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