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Mittwoch, den 29. April 2015

Fehlerhafter VIP4-Fonsdprospekt

03.01.2012 - Fehlerhafter VIP4-Fonsdprospekt – Anleger können auf Entschädigung hoffen


Fehlerhafter VIP4-Fonsdprospekt

Musterverfahren verliefen bisher für die Anleger nicht sonderlich gut, denn es konnte noch keine Entscheidung zugunsten geprellter Kapitalanleger erreicht werden. Dies ist laut einem Bericht auf „test.de“ nun anders, denn die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Mattil & Kollegen konnte vor dem Oberlandesgericht München einen Erfolg verbuchen. Die Richter befanden, dass der Prospekt des Medienfonds VIP4 falsch war und dabei nicht nur der Fondsinitiator Andreas Schmid, sondern auch die UniCreditbank als Rechtsnachfolgerin der Hypovereinsbank die Verantwortung übernehmen muss. Das Musterverfahren sorgt dafür, dass der Prospekt in allen anhängigen Verfahren gegen den Medienfonds als falsch eingestuft wird, was Hoffnungen auf entsprechende Entschädigungen wecken dürfte, hieß es weiter.
Der Prospekt des Medienfonds VIP4 enthielt viele Fehler
Rechtsanwältin Katja Fohrer, die die Klage bereits im Jahre 2006 einleitete, sieht den Prospekt des Medienfonds an vielen Stellen als fehlerhaft an. So wurden die steuerrechtlichen Anerkennungsrisiken offenbar nicht richtig dargestellt. Ferner erkannte das OLG München auch beim Verlustrisiko und der Prognose-Rechnung Fehler, die zu dem jetzigen Urteil geführt haben. Damit haben geschädigte Anleger gute Chancen, entsprechenden Schadenersatz für die Verluste zu erhalten, die dann letztlich doch nicht von den Steuern abgezogen werden konnten, wie im Prospekt erklärt wurde.
Auch andere Medienfonds müssen sich auf Klagen einstellen
Laut Ansicht von Katja Fohrer hat dieses Urteil durchaus auch Einfluss auf andere Medienfonds, die ähnlich vorgegangen sind. So könne man hierbei durchaus mit einer Klagewelle gegen die Anbieter und die Großbanken rechnen, die diese Produkte vermittelt haben. Für Anleger ist jedoch wichtig, dass sie auch bei einem Muster-Verfahren parallel eine Einzelklage einreichen müssen, um eventuellen Verjährungsfristen vorzubeugen. Die Muster-Klage sorgt nämlich lediglich für die einheitliche Klärung bestimmter Vorfragen wie zum Beispiel Fehler im Prospekt, hieß es in dem Bericht.
Bild © liveostockimages - Fotolia.com

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