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Freitag, den 08. Mai 2015

Finanzzeitschriften sind unter Umständen steuerlich abzugsfähig

04.08.2011 - Finanzzeitschriften sind unter Umständen steuerlich abzugsfähig


Finanzzeitschriften sind unter Umständen steuerlich abzugsfähig

Wer sich im Handel eine Finanzzeitschrift kauft oder diese gar per Abo bezieht, konnte die Kosten dafür in der Vergangenheit bei den Kapitaleinkünften absetzen, was seit der Einführung der Abgeltungssteuer und dem Sparer-Pauschbetrag nicht mehr möglich ist. Nun hat das Finanzgericht München in einer Entscheidung bestätigt (Az.: 5 K 3379/08), dass solche Zeitschriften auch als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind, wobei eine Nutzung zur Nachbereitung oder Vorbereitung von Dienstbesprechungen bereits vollkommen ausreichend sei. Demnach müsse der Arbeitnehmer nicht nachweisen, wie intensiv die Zeitschrift beruflich gelesen werde oder wie nützlich diese für den Job tatsächlich sei, sondern es reiche völlig aus, dass der Steuerzahler schlüssig erläutern könne, warum Finanzthemen in seinem Job wichtig seien.
Das Urteil ist sehr verbraucherfreundlich
Das Urteil kann letztlich als äußerst verbraucherfreundlich bezeichnet werden, denn es kommt vielen Arbeitnehmern entgegen. So wird künftig wohl keine schwierige Beweisführung nötig sein, um eine Steuerminderung durch den Kauf von Finanzzeitschriften zu erreichen. Der Bericht über diese Gerichtsentscheidung erschien auf „capital.de“ und dürfte vielen Steuerzahlern helfen, ein wenig Geld bei der Steuererklärung einsparen zu können. Es bleibt nun abzuwarten, ob der Gesetzgeber diese Lücke schließt oder ob die Entscheidung längerfristig Bestand haben wird.

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