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Dienstag, den 28. April 2015

Freiwillige Einlagensicherung bietet keine Rechtssicherheit

07.12.2010 - Freiwillige Einlagensicherung bietet keine Rechtssicherheit


Freiwillige Einlagensicherung bietet keine Rechtssicherheit

Es ist eine Wahrheit, die viele Rechts-Experten schon lange wissen, die aber erst ein Gerichtsurteil wieder in den Fokus der Öffentlichkeit ruft. Nach einer Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin (Az.: 10 O 360/09) haben Anleger keinen Rechtsanspruch auf Leistungen aus freiwilligen Einlagensicherungssystemen. In dem Urteil ging es grundsätzlich um eine Auseinandersetzung zwischen einem Filmfonds und dem Bundesverband deutscher Banken ( BdB ), da der Filmfonds die Erstattung von Lizenzzahlungen durchsetzen wollte, die die insolvente Tochtergesellschaft der US-Bank Lehman Brothers an den Fonds hätte zahlen müssen. Nach den Statuten des Bundesverbandes deutscher Banken war dafür jedoch keine Grundlage vorhanden, so dass es zu der Klage vor dem Landgericht kam.

Das Gericht begründete seine Entscheidung nicht mit den Statuten des BdB

Das Gericht wies die Klage des Filmfonds ab, berief sich in seiner Urteilsbegründung jedoch nicht auf die Statuten des BdB, sondern sagte ganz grundsätzlich, dass Anleger keinen Rechtsanspruch auf Entschädigungszahlungen aus freiwilligen Einlagensicherungssystemen hätten. Somit sei eine solche Zahlung auch nicht vor einem Gericht einklagbar, hieß es weiter. Rechtsexperten wie Axel Halfmeier, Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Frankfurt School of Finance, sehen darin übrigens die herrschende Rechtsmeinung bestätigt, so dass das Urteil auch nicht als exotische Einzelentscheidung abgetan werden könne.

Auch die Institutssicherung der Sparkassen und Volksbanken bietet keinen Rechtsanspruch

Auch wenn das Urteil konkret den BdB betrifft, verriet ein Sprecher des Verbandes dem Handelsblatt, dass kein freiwilliges Einlagensicherungssystem einen Rechtanspruch begründet. Somit ist auch die Einlagensicherung der Sparkassen und Volksbanken im Rahmen der Institutssicherung nur ein Versprechen der Branche und kann nicht eingeklagt werden. Für die Banken selbst ist das Urteil selbst eine kleine Katastrophe, weil es zu Vertrauensverlusten führen kann. Bisher haben die freiwilligen Einlagensicherungssysteme stets alle Entschädigungsfälle abgefedert und es bleibt nun abzuwarten, ob dies auch in Zukunft so bleibt, denn schon ein einziger Zahlungsausfall könnte diesbezüglich eine Vertrauenskrise auslösen, deren Ausmaß gar nicht abzusehen ist.

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