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Freitag, den 01. Mai 2015

Gericht untersagt Tchibo den Vertrieb von Versicherungen und Investmentfonds

05.05.2010 - Gericht untersagt Tchibo den Vertrieb von Versicherungen und Investmentfonds


Gericht untersagt Tchibo den Vertrieb von Versicherungen und Investmentfonds

Das in Hamburg ansässige Unternehmen Tchibo ist ursprünglich durch den Verkauf von Kaffee bekannt geworden. Seit geraumer Zeit hat der Kaffeeröster sein Angebot sowohl in seinen Filialen als auch im Internet erheblich ausgedehnt. Das Unternehmen ist immer wieder auf der Suche nach neuen Einnahmequellen. Dies führte zuletzt sogar soweit, dass Tchibo damit begonnen hat, über seinen Onlineshop den Kunden Versicherungen und Investmentfonds anzubieten. Die Angebotspalette reicht dabei von Produkten zur Altersvorsorge bis hin zu Zahnzusatzversicherungen. Diese neuen Angebote brachten Tchibo jedoch eine Menge Ärger ein.
Der Konzern sah sich mit einer Klage konfrontiert. Kläger ist der Düsseldorfer Verein "Wirtschaft im Wettbewerb“. Deshalb musste sich schließlich das Hamburger Landgericht mit diesem Fall beschäftigen. Stein des Anstoßes ist die Tatsache, dass der Hamburger Handelskonzern Tchibo nach Meinung der Kläger nicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermittlungstätigkeit erfülle. Für die Vermittlung von Versicherungen gelten seit Umsetzung der Vermittlerrichtlinie im Jahr 2007 deutlich verschärfte Regelungen. Dazu gehören Informationspflichten, eine Mindestqualifikation sowie eine Registrierung des Vermittlers.
Tchibo sieht sich nur als Tippgeber
Eingereicht wurde dir Klage gegen Tchibo bereits im Juli des vergangenen Jahres. Kurz darauf hat Tchibo sein Angebot im Bereich der Investmentfonds zunächst eingestellt. Die Vermittlung von Versicherungen über die Internetseite des Unternehmens wurde aber bis zuletzt fortgesetzt. Dabei arbeitet Tchibo mit dem Direktversicherer Asstel zusammen. Das Unternehmen Tchibo ist der Ansicht, selbst nicht als Vermittler von Versicherungen tätig zu werden. Vielmehr gebe Tchibo seinen Kunden nur den Tipp, bei seinem Partner Asstel eine Versicherung abzuschließen. Der Abschluss der Versicherung erfolgt dann bei dem Versicherungsunternehmen Asstel. Als reiner Tippgeber wäre Tchibo demnach auch von der Registrierung als Vermittler befreit.
Gericht geht von Vermittlungstätigkeit aus
Das Hamburger Landgericht teilte diese Auffassung jedoch nicht. Nach Meinung des Gerichts gewinne der Endverbraucher durch die Gestaltung der Internetseite von Tchibo den Eindruck, er würde die Versicherung direkt mit dem Unternehmen Tchibo abschließen. Deshalb handelt es sich laut dem Urteil des Gerichts sehr wohl um eine Vermittlungstätigkeit. Aus diesem Grund verbietet das Landgericht Hamburg Tchibo zukünftig über das Internet Versicherungen zu vermitteln und Investmentfonds zu vertrieben, ohne hierfür über die notwendigen gesetzlichen Genehmigungen zu verfügen.
Noch ist unklar, ob Tchibo das Urteil akzeptiert oder aber in Berufung gehen wird. Das Unternehmen muss die schriftliche Urteilsbegründung zunächst prüfen. Aktuell sind die Versicherungsangebote noch auf der Internetseite von Tchibo zu sehen. Bereits vor einigen Jahren hatte ein Gericht dem Rewe Konzern ebenfalls die Vermittlung von Versicherungen untersagt.

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