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Freitag, den 01. Mai 2015

Kritik an Produktinformationsblättern

15.11.2011 - Kritik an Produktinformationsblättern


Kritik an Produktinformationsblättern

Bei Medikamenten sind sie gang und gäbe: Beipackzettel. Auf ihnen finden Verbraucher alle relevanten Daten von der Dosierung bis hin zu den Nebenwirkungen. Nach dem gleichen Prinzip sollten auch die Produktinformationsblätter funktionieren, die Banken ihren Kunden seit Juli bei der Anlageberatung zu Wertpapieren aushändigen müssen. Noch läuft es allerdings nicht rund. Ein erster Test durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigte eklatante Mängel.
Zu kompliziert und nicht vergleichbar
Auf Anfrage des Portals biallo.de erklärte die BaFin, man habe eine repräsentative Anzahl an Produktinformationsblättern untersucht. Kritik übt die Finanzaufsicht vor allem daran, dass die Unterlagen zu kompliziert sind und nicht konkret genug auf die Kosten eingegangen wird. Zu diesen Schwächen gesellt sich ein weiteres Problem: Die Papiere seien nur eingeschränkt vergleichbar, so der zuständige Abteilungsleiter der BaFin, Günter Birnbaum, gegenüber der „Welt“. Welche Banken nun gut abgeschnitten haben und welche Finanzdienstleister ihre Informationen überarbeiten müssen, dazu schweigt sich die Behörde aus.
Verbraucherschutzministerium will klare Vorgaben schaffen
Angesichts der Ergebnisse ist jetzt auch das Bundesverbraucherschutzministerium hellhörig geworden. Für die Banken heißt das: Sie werden demnächst vermutlich exakte Vorgaben erhalten, erarbeitet vom Verbraucherschutz- und dem Finanzministerium. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) wollte sich noch nicht dazu äußern. Bekannt sind die Probleme schon länger. Insbesondere die Verbraucherzentralen pochen schon seit Jahren darauf, dass einheitliche Standards geschaffen werden, damit die Daten von Sparern und Anleger besser verglichen werden können. Das funktioniert schließlich auch bei den Beipackzetteln zu Hustensaft und Blutdrucktabletten. Sie müssen exakt und verständlich formuliert sein. Ein Beispiel, das die Financial Times Deutschland (FTD) nannte: Statt von einem Effizienzverlust bei abweichenden Temperaturen zu sprechen, werde klar definiert, dass das Produkt nicht über 25 Grad gelagert werden darf.
Zu viel Gestaltungsspielraum
Die aktuellen Regeln für die Produktinformationsblätter sind eher schwammig. Sie dürfen maximal zwei bis drei Seiten umfassen und müssen die Risiken, Chancen und die Kosten beim Namen nennen. Wie dieses Gerüst mit Daten gefüllt wird, entscheiden einzig und allein die Anbieter. Derzeit sind die Beipackzettel nur für Geldanlagen in Wertpapieren verpflichtend. Für Tagesgeld , Festgeld , Banksparpläne und andere Produkte gibt es sie vermutlich erst ab 2012.

Bild © PeJo - Fotolia.com

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