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Mittwoch, den 09. Mai 2012

Neuer Diskussionsentwurf zum Anlegerschutz erschwert Spekulationen

30.04.2010 - Neuer Diskussionsentwurf zum Anlegerschutz erschwert Spekulationen

Neuer Diskussionsentwurf zum Anlegerschutz erschwert Spekulationen

Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters plant die Bundesregierung offenbar, den Anlegerschutz zu verbessern und dem Treiben von Spekulanten in bestimmten Bereichen einen Riegel vorzuschieben. Nach einem Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sollen ungedeckte Leerverkäufe von Aktien künftig verboten werden, wenn es sich dabei um Papiere von Unternehmen handelt, die regulär an einer deutschen Börse gehandelt werden. Darüber hinaus werden gedeckte Leerverkäufe mit bestimmten Transparenz-Vorschriften belegt und auch der graue Kapitalmarkt soll für die Anleger durchsichtiger und fairer werden.
Ungedeckte Leerverkäufe von Aktien sorgen für Profit bei fallenden Kursen
Mit den geplanten Regeln zu den Leerverkäufen von Aktien möchte die Bundesregierung verhindern, dass künftig mit geringem Kapitalaufwand Wetten auf fallende Kurse möglich sind, die Unternehmen, Banken und letztlich vielleicht sogar Staaten in ernsthafte Finanzschwierigkeiten bringen können. Ein ungedeckter Leerverkauf ist ein Verkauf von Aktien, die man vorher gar nicht besessen hat und geschieht in der Hoffnung, dass der Kurs der Aktie sinkt und man später bei geringeren Kursen für einen entsprechenden Ausgleich sorgen kann, der jedoch hohe Gewinne bedeutet. Solche Transaktionen sollen künftig verboten werden, denn es ist aus Sicht der Bundesregierung nicht ausgeschlossen, dass gerade solche Leerverkäufe die Finanzkrise zumindest verschärft haben.
Strengere Transparenz-Vorschriften für normale Leerverkäufe und grauen Kapitalmarkt
Ein weiter Punkt des Diskussionsentwurfs aus dem Bundesfinanzministerium sieht vor, dass gedeckte Leerverkäufe künftig direkt an die BaFin gemeldet werden und größere Leerverkaufsposten sogar veröffentlicht werden sollen. Dies würde definitiv für mehr Übersicht sorgen und eine bessere Kontrolle der Kapitalmärkte erlauben. Ein gedeckter Leerverkauf unterschiedet sich von einem ungedeckten dahingehend, dass der Investor die Aktien vorher ausleihen muss, was natürlich mit finanziellem Aufwand verbunden ist, weshalb sie letztlich auch nicht verboten werden sollen. Ein weiterer Punkt des Entwurfs sieht ebenfalls erweiterte Meldefristen für Optionsgeschäfte mit Barausgleich vor, um künftig heimliche Unternehmensübernahmen zu erschweren. Darüber hinaus geht der Entwurf von einer stärkeren Regulierung des grauen Kapitalmarkts aus, da gerade geschlossene Immobilienfonds , stille Beteiligungen und Namensschuldverschreibungen oftmals für hohe Verluste bei den Anlegern sorgen. So müssten sich die Berater und Verwalter solcher Anlageformen künftig bei der BaFin registrieren und entsprechende Qualifikationen vorweisen und die Prospekte sollen so gestaltet werden, dass eine objektive Bewertung möglich ist.
Der Anlegerschutz könnte durch diesen Entwurf wirklich gestärkt werden
Auch wenn der Diskussionsentwurf noch keine wirkliche Gesetzesvorlage darstellt, bietet er jedoch viele interessante Ansätze zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Dazu gehört neben den oben genannten Vorschlägen auch die Einführung einer Haltefrist von Anteilen an offenen Immobilienfonds, die 24 Monate dauert. Auf diese Weise müssten die Fondsmanager wegen der fehlenden täglichen Verfügbarkeit der Einlagen nicht mehr so viele kurzfristige Geschäfte abwickeln, was letztlich der Rendite und damit den Anlegern zu Gute käme. Es bleibt letztlich abzuwarten, welche dieser Vorschläge sich durchsetzen, aber der Katalog ist insgesamt äußerst interessant und birgt eine gute Diskussionsgrundlage.

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