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Freitag, den 01. Mai 2015

Quellensteuer für Geldanlagen im Ausland wird angehoben

14.06.2011 - Quellensteuer für Geldanlagen im Ausland wird angehoben


Quellensteuer für Geldanlagen im Ausland wird angehoben

Wer heute einen Teil seines Kapitals im Ausland anlegt, tut dies schon länger nicht mehr, um Steuern zu sparen, sondern oftmals wegen einer besseren Rendite oder dem Wunsch, dass die Anlagekonten nicht so leicht ausspioniert werden können. Nun kündigt sich ab 1. Juli 2011 laut einem Bericht auf „test.de“ eine Erhöhung der Quellensteuer für EU-Staaten an. EU-Anleger müssen damit künftig in der Schweiz, in Monaco, San Marino, Guernsey, Britische Jungferninseln, Jersey, sowie auf den Turks- und Caicosinseln 35% statt 20% Quellensteuer bezahlen.

In vielen anderen Staaten werden automatisch Kontrollmitteilungen an deutsche Finanzbehörden verschickt

Viele andere Nachbarstaaten der EU haben hingegen nicht die Pflicht, die Quellensteuer zu erheben, weil diese wie beispielsweise Belgien automatisch Kontrollmitteilungen über Geldanlagen an die Finanzämter des Wohnsitzes der Anleger schicken und somit eine Versteuerung ebenfalls möglich machen. Die Quellensteuer wird anonym erhoben und als Gesamtbetrag an den deutschen Fiskus überwiesen, jedoch müssen die so versteuerten Anlageprodukte trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden, zumal für die Quellensteuer auch eine Anrechnungsmöglichkeit existiert. Auf „test.de“ wird deshalb empfohlen, alle ausländischen Geldanlagen anzugeben und entsprechende Bescheinigungen über die Zahlung der Quellensteuer beizufügen, um eventuell eine Rückerstattung zu erhalten.

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