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Mittwoch, den 29. April 2015

Regierung modifiziert Reformpläne für offene Immobilienfonds

20.01.2011 - Regierung modifiziert Reformpläne für offene Immobilienfonds


Regierung modifiziert Reformpläne für offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds sind aktuell in aller Munde, denn viele Fondsanbieter mussten in Folge der großen Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Fonds schließen und nehmen somit aktuell keinerlei Anteile zurück. Dies blockiert ein Anlegervermögen von insgesamt 24 Milliarden Euro und hat mittlerweile wohl auch das Anlegervertrauen in diesem Bereich stark beschädigt. Darüber hinaus werden drei Fonds sogar komplett abgewickelt, so dass die Fondsmanager in den nächsten Jahren versuchen, die Immobilien im Fondsbesitz zu verkaufen und damit die Anteile der Anleger zurück zu erwerben. Mit der geplanten Reform möchte die Bundesregierung künftig verhindern, dass Fonds aufgrund zu hoher Anteilsrückgaben in Liquiditätsprobleme geraten und schließen müssen.

Einjährige Kündigungsfrist und Maximalauszahlung von 30.000 Euro pro Halbjahr geplant

Der neue überarbeitete Entwurf für die Reform sieht vor, dass Anteilseigner ihre Anteile ab 2013 erst nach einer einjährigen Kündigungsfrist wieder zurückgeben können. Für Neuerwerbungen nach 2013 gilt dann sogar eine Haltedauer von 2 Jahren, innerhalb derer das Investment nicht in vollem Umfang zurückgefahren werden kann. Anleger, die schnell Kapital benötigen, können jedoch eine Zusatzregelung nutzen, nach der eine Summe von bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr weiterhin flexibel von ein auf den anderen Tag zu bekommen ist. Damit kommt die Bundesregierung den Wünschen des Fondsverbandes BVI entgegen, da diese Summe im ursprünglichen Entwurf nur 5.000 Euro betragen sollte. Fondsanbieter hatten jedoch Bedenken angemeldet, dass die Attraktivität der offenen Immobilienfonds darunter zu sehr leiden würde.

Fremdkapitalquote von offenen Immobilienfonds soll sinken

Eine weitere Neuerung im Reformentwurf sieht vor, dass offene Immobilienfonds sich künftig weniger verschulden können, denn die maximal zulässige Fremdkapitalquote soll von derzeit 50% auf dann 30% sinken, wobei ab Ende 2011 eine dreijährige Frist zur Umstellung gilt. Darüber hinaus werden offenbar auch die Anlegerrechte gestärkt, denn in Zukunft darf nach dem Willen der Regierung ein Immobilienfonds maximal 24 Monate lang die Rücknahme von Anteilen verweigern. Wenn innerhalb dieser Zeitspanne keine Wiedereröffnung des Fonds erfolgt, müssten künftig Verkäufe aus dem Fondsvermögen erfolgen, um die Anleger allerspätestens nach 30 Monaten zu bedienen. Ferner wird eine dreimonatige Bewertung der Immobilien aus dem jeweiligen Fondsvermögen vorgeschrieben, wenn diese Reform das Parlament passiert und damit Gesetz wird.

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