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Freitag, den 01. Mai 2015

Schweizer Bankengeheimnis in der Kritik

09.02.2010 - Schweizer Bankengeheimnis in der Kritik


Schweizer Bankengeheimnis in der Kritik

Es ist nicht der erste Skandal, in dem es um Steuerhinterziehung und –Betrug durch deutsche Bürger im großen Stil geht. Doch selten zuvor waren die Debatten zwischen Befürwortern und Gegner so heftig geführt worden wie aktuell im Zusammenhang mit dem Kauf der Daten-CD durch die Wuppertaler Steuerfahnder in Frankreich.
2,5 Millionen Euro sollen die Fahnder für die CD bezahlt haben. Doch die Mutmaßungen darüber, welche Summen die Auswertung durch Selbstanzeigen der Steuersünder oder die Aufnahme von entsprechenden Strafverfahren durch die deutsche Justiz, sind in diesem Fall eher nebensächlich. Vielmehr geht es darum, ob der Staat mit solchen Aktionen selbst möglicherweise einen Markt für Datenhehlerei entstehen lässt. Diese Position vertreten vor allem viele Politiker und Banken in der Schweiz, aber auch hierzulande zeigen sich Datenschutzexperten und Rechtsexperten empört über den Ankauf der illegalen Daten. Befürworter des Datenerwerbs sprechen eher davon, dass der Staat der Steuerhinterziehung Vorschub leiste, wenn er sich Optionen ungenutzt verstreichen lässt.
Bundesfinanzminister rechnet mit rechtlichen Reformen
Eine gänzliche andere Richtung schlägt aktuell Bundesfinanzminister Schäuble in öffentlichen Stellungnahmen ein. Von Forderungen kann nicht gesprochen werden, doch Schäuble erwartet, dass sich die Schweizer Banken infolge der Entwicklungen die Frage stellen werden, inwieweit das Schweizer Bankgeheimnis noch zeitgemäß ist und in seiner momentanen Form aufrecht erhalten werden kann. Auch ein traditionelles System wie das der Alpenrepublik dürfe nicht dazu führen, dass die Bankenbranche der Schweiz nicht mit Nachbarländern gegen kriminelle Anleger vorgehen kann. So hält Schäuble ein Überdenken des Modells in einzelnen Punkten für sinnvoll, um das Bankgeheimnis zügig im 21. Jahrhundert ankommen zu lassen.
Etliche Gegner des Bankengeheimnisses gehen mit ihren Kritiker jedoch noch einen deutlichen Schritt weiter. So sei der Wunsch einer Reform des bestehenden Verschwiegenheitsmodells bei den Banken in der Schweiz zwar nachvollziehbar. Mit einer Lockerung sei aber eher nicht zu rechnen. Aus einem einfachen Grund. Es sei schlicht nicht im Interesse der Schweizer Institute, Investoren an die Heimatländer zu melden. Denn den Banken sei seit jeher sehr wohl bekannt, dass gerade bei den Großanlegern hohe Summen mit dem Ziel einer illegalen Bereicherung in die Schweiz transferiert würden. Diese massiven Einnahmen aus den Geschäften der Kunden aus aller Welt seien ein fester Bestandteil der Milliardengewinne, die so manche Schweizer Bank seit vielen Jahren erzielt.
Banken ohne Handlungsspielraum bei Hinterziehungsverdacht?
Bei den Banken selbst ist derzeit nichts von einem schlechten Gewissen zu spüren. Schließlich halte man sich an geltendes Recht, den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung will man bei den Schweizer Bankenhäusern daher nicht akzeptieren. Für die Kontrolle der Steuererklärungen in der Heimat der Kundschaft sei man letztlich nicht zuständig. Mit der Überprüfung eines möglichen kriminellen Hintergrundes des Kundenkapitals habe man die nötigen Vorkehrungen getroffen, alles andere falle in den Bereich der jeweiligen nationalen Belange. Der rechtliche Rahmen formuliert eindeutig: Dem Schweizer Recht entsprechend dürfen die Banken gar nicht tätig werden, selbst wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung vorliegt.

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