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Mittwoch, den 29. April 2015

Verbraucherschützer setzen Rechtsschutz bei Anleger-Klagen durch

17.10.2011 - Verbraucherschützer setzen Rechtsschutz bei Anleger-Klagen durch


Verbraucherschützer setzen Rechtsschutz bei Anleger-Klagen durch

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einem Bericht auf „test.de“ zufolge einen Rechtsstreit mit der D.A.S. Rechtsschutzversicherung vor dem Oberlandesgericht München gewonnen. In der Entscheidung (Az.: 29 U 589/11) erklärte das Gericht eine Klausel in den Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft für unwirksam, in der ein Leistungsausschuss für Streitigkeiten wegen der „Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodelle, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind“ festgelegt wird. Da der Begriff der Effekten nicht genau geklärt ist, ist nun die gesamte Klausel unwirksam, so dass Anleger in Zukunft auf eine Kostenübernahme bei solchen Verfahren hoffen können, hieß es in dem Bericht.
Andere Versicherungsgesellschaften sind nicht an das Urteil gebunden
Grundsätzlich gilt das Urteil zunächst nur für die D.A.S. Rechtsschutzversicherung, jedoch haben Gerichtsentscheidungen oftmals Symbolcharakter. In diesem Fall sieht das Ganze jedoch etwas anders aus, denn in anderen Gerichtsverfahren bei Oberlandesgerichten fielen die Urteile bereits anders aus, so dass es laut dem Bericht sogar dazu kommen kann, dass sich der Bundesgerichtshof mit diesen Klauseln befassen muss.
Als D.A.S.-Versicherter die Chance nutzen
Die Entscheidung kam für alle Versicherten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung jedoch gerade noch rechtzeitig, denn zum Ende des Jahres gilt die Verjährungsfrist für viele Geldanlage-Streitigkeiten bis zurück zum Jahr 2001. Auf „test.de“ wird empfohlen, als eventuell geschädigter Anleger in jedem Fall einen Anwalt aufzusuchen, der zudem kostenfrei prüfe, ob die eigene Rechtsschutzversicherung zahlen muss. Für die Erstberatung würden pauschal zwischen 100 und 250 Euro fällig, hieß es weiter, so dass sich ein solcher Schritt durchaus lohnen kann.

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