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Freitag, den 08. Mai 2015

Verbraucherzentrale mit Kritik an Fondsgebühren

21.02.2011 - Verbraucherzentrale mit Kritik an Fondsgebühren


Verbraucherzentrale mit Kritik an Fondsgebühren

Die deutschen Anleger kaufen Anteile von Investmentfonds, in der Hoffnung, damit gute Gewinne zu erzielen. Doch leider machen ihnen die hohen Fondsgebühren dabei oftmals einen Strich durch die Rechnung. Denn in Deutschland müssen die Anleger mit vergleichbar hohen Kosten rechnen. Im ersten Jahr der Geldanlage kann es aufgrund des Ausgabeaufschlages durchaus sein, dass die Kosten im zweistelligen Prozentbereich liegen. Aber auch in den Folgejahren ist es nicht unüblich, dass die laufenden Kosten deutlich oberhalb von zwei Prozent liegen. Das führt letztlich dazu, dass ein nicht unerheblicher Teil der erwirtschafteten Rendite von den anfallen Kosten wieder aufgezehrt wird.
Gebühren oft schwer überschaubar
Die Verbraucherzentrale NRW hat die Gebühren der 50 größten Aktienfonds einmal genauer unter die Lupe genommen. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass sich die Fondsgesellschaften bei der Gebührenberechnung als äußerst kreativ erweisen. Auf bis zu 60 unterschiedliche Kostenarten sind die Tester der Verbraucherzentrale bei ihren Untersuchungen gestoßen. Einige Kostenfaktoren wie der Ausgabeaufschlag oder die Verwaltungsgebühren sind mit Sicherheit vielen Anlegern bekannt. Dagegen gibt es wiederum Kosten wie beispielsweise die erfolgsabhängige Vergütung (Performance Fee) oder die Vertriebsgebühr, die vielen Anlegern weit weniger geläufig sein dürften.
Besonders problematisch für den Anleger ist die Tatsache, dass die anfallenden Kosten in den Fondsprospekten in der Regel gut versteckt werden. Erschwerend hinzu kommt, dass die Fondgesellschaften keine einheitliche Terminologie verwenden. Die Kunden wissen daher oft nicht, was sich hinter der Bezeichnung verbirgt. Aber auch wenn ein Anleger alle Gebührenposten einzeln aus dem Fondsprospekt heraussucht, ist es für ihn kaum möglich zu kalkulieren, in welcher Höhe die Gebühren später tatsächlich zu Buche schlagen. So fallen einige Kosten nämlich nur situationsbedingt an. Die Performance Fee muss beispielsweise immer dann entrichtet werden, wenn der Fonds die Renditevorgabe erreicht. Einige Fondsgesellschaften erheben sogar eine Gebühr für unerwartete Kosten. Hier hat der Kunde praktisch keine Gelegenheit nachzuvollziehen, in welchem Umfang tatsächlich Kosten berechnet werden.
Gesamtkostenquote erweist sich als ungeeignet
Eigentlich sollte die Gesamtkostenquote TER den Anlegern dabei helfen, den Überblick über die anfallenden Fondsgebühren nicht zu verlieren. Leider funktioniert dies aber nicht, da teilweise wichtige Gebühren erst gar nicht in die Gesamtkostenquote einbezogen werden. So fließen beispielsweise weder der Ausgabeaufschlag noch die Performance Fee in die Berechnung der Gesamtkostenquote ein. Hinzu kommt auch noch, dass es die Fondsbranche bis heute nicht geschafft hat, sich auf einen einheitlichen Standard für die Gesamtkostenquote zu einigen.
Bei ihrer Untersuchung hat die Verbraucherzentrale auch einige unrechtmäßige Gebühren entdeckt. Aus diesem Grund hat sie auch drei Fondsgesellschaften abgemahnt. Dazu gehören Allianz Global Investors, LBBW und Union Investments.

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