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Mittwoch, den 28. Dezember 2016

Definition zum Thema Optionsanleihe



Bei der Optionsanleihe werden zwei Anlageformen miteinander verknüpft. Der Anleger erwirbt zunächst eine Anleihe eines Unternehmens. Gleichzeitig erhält er mit dieser Anleihe jedoch das Recht zu einem späteren Zeitpunkt Wertpapiere dieses Unternehmens zu einem vorher festgelegten Bezugspreis zu erwerben. Der Kapitalgeber hat durch die Option die Möglichkeit zusätzlich auf steigende Kurse des Unternehmens, dem er zuvor Geld geliehen hat, zu spekulieren. Als Gegenleistung für die Gewährung dieser Option erwartet das Unternehmen, dass sich der Kapitalgeber bei der Anleihe mit niedrigeren Zinsen begnügt. De facto ist der Kaufpreis der Option mit den Opportunitätskosten für die entgangenen Zinseinkünfte gleichzusetzen. Wie bei einer normalen Option wird der Anleger von seinem Kaufrecht natürlich nur Gebrauch machen, wenn der Aktienkurs des Unternehmens über den vorher vereinbarten Basispreis gestiegen ist. In diesem Fall wird der Kapitalgeber zum Aktionär des Unternehmens. Er ist somit gleichzeitig Fremdkapital- und Eigenkapitalgeber.

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