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Mittwoch, den 28. Dezember 2016

Was ist der Unterschied zwischen Call- und Put-Optionen?


Es existieren zwei unterschiedliche Arten von Optionsscheinen. Zum einen gibt es die Kaufoptionen, die auch als Call-Optionen bezeichnet werden. Bei dieser Variante eines Optionsscheins erwirbt der Käufer des Scheins das Recht zu einem späteren Zeitpunkt ein Wirtschaftsgut zu einem festgelegt Bezugspreis vom Stillhalter zu erwerben. Der Käufer wird immer dann von seinem Recht Gebrauch machen, wenn der aktuelle Marktpreis des Basiswertes oberhalb des im Optionsschein festgelegten Bezugspreises liegt. Wenn sich der Marktpreis jedoch unterhalb des festgelegten Basispreises befindet, wird der Besitzer der Option auf sein Recht zum Kauf verzichten. In diesem Fall wird die Kaufoption wertlos.
Die zweite Variante eines Optionsscheins ist die Verkaufsoption. Sie wird auch als Put-Option bezeichnet. Diese Variante verhält sich genau umgekehrt zur Kaufoption. Der Käufer der Put-Option erhält mit dem Kauf der Option nämlich das verbriefte Recht, zu einem späteren Zeitpunkt ein Wirtschaftsgut zu einem festgelegten Ausübungspreis an den Stillhalter zu verkaufen. Der Besitzer des Optionsscheins wird natürlich nur von seinem Recht Gebrauch machen, wenn der Marktpreis des Basiswertes unter den im Optionsschein festgelegten Ausübungspreis fällt. Sollte der Marktpreis jedoch oberhalb des festgelegten Basispreises liegen, wird der Besitzer der Option sein Verkaufsrecht verfallen lassen. Die Verkaufsoption ist somit wertlos.

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