Sie sind hier: geldanlage-anbieter.de > Finanzblog
Mittwoch, den 29. April 2015

Steuern und Finanzen: Das gilt es noch zu erledigen

20.12.2011





Das Jahr 2011 neigt sich schon wieder mit schnellen Schritten dem Ende zu. Doch neben Weihnachtseinkäufen und Silvestervorbereitungen sollte man speziell in den letzten Tagen vor dem Jahreswechsel auch die Themen Steuern und Finanzen im Blick haben. Zahlreiche Entscheidungen, durch die man unnötige Kosten einspart oder sein angelegtes Geld optimal schützt, können nur noch bis zur Jahresfrist erledigt werden. Lesen Sie deshalb unseren Ratgebertext, der als eine Art To Do Liste 2011 viele nützliche Tipps bereithält.
Erneute Zinssenkung - Festgeld jetzt noch schnell anlegen
Die Zinsen für Kapitalanlagen sind momentan vergleichsweise gering. Schlimmer noch, vor wenigen Tagen erfolgte eine weitere Zinssenkung durch die Europäische Zentralbank. Durch die Herabsetzung des Leitzinssatzes für den Euroraum werden auch die Zinsen für Festgeldkonten bald noch weiter sinken. Wer eine Festgeldanlage plant, sollte deshalb mit der Entscheidung nicht mehr lang zögern, um sich zumindest die aktuellen Festgeld Zinsen noch zu sichern.
Die Senkung des Leitzinses durch die EZB fiel um 25 Basispunkte aus und der Zinssatz hat damit das historisch niedrige Niveau von einem Prozent erreicht. Zu beachten ist aber, dass die Anlagedauer trotzdem nicht zu lang gewählt wird, da man dadurch auf eventuelle positive Zinsentwicklungen in der näheren Zukunft nicht mehr reagieren könnte.
Überprüfung des Freistellungsauftrags
Bei vielen Anlagekonten, wie beispielsweise einem Tages- oder Festgeldkonto, werden die gewährten Zinsen immer am Jahresende ausgezahlt. Unterhält man mehrere Anlagekonten bei verschiedenen Banken, sollte man deshalb durchrechnen, wie hoch der Ertrag am Ende des Jahres bei der jeweiligen Bank ausfallen wird.
Eventuelle Anpassungen des Freibetrags , um die Zahlung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne zu umgehen, können noch bis zum 31. Dezember vorgenommen werden. So vermeidet man, unnötig Geld an das Finanzamt abführen zu müssen, das man sich ansonsten eventuell erst wieder durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung zurückholen kann. Der Freibetrag beträgt 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro bei Ehepaaren. Durch die Aufteilung des Freibetrags auf verschiedene Banken kann man diese Beträge bei genauer Berechnung optimal ausnutzen.
Werbungskosten eventuell ins neue Jahr verlegen
Jeder Arbeitnehmer besitzt bei der Steuererklärung einen Pauschalbetrag von 1000 Euro, der als Werbungskosten automatisch vom Finanzamt anerkannt wird. Allerdings kann man auch Beträge über diese Grenze hinaus steuerlich geltend machen, wenn diese ausreichend belegt sind. Bis zu 4000 Euro sind pro Jahr als Obergrenze hierfür festgelegt.
Sollte man diese Grenze bereits erreicht haben, kann es sich zudem anbieten, eventuelle Kosten für einen Handwerker oder eine Haushaltshilfe, natürlich nach vorheriger Rücksprache, erst im neuen Jahr zu überweisen. Das Datum einer Rechnung spielt hierbei keine Rolle, sondern eben der Tag der Überweisung.
Ein wichtiger Tipp noch zu dem Punkt der haushaltsnahen Dienstleistungen oder Leistungen von Handwerkern, die man als Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung bezahlt. Hier erkennt das Finanzamt die Kosten aus dem vorherigen Jahr, also beispielsweise die Beträge aus dem Jahr 2010, für die Steuerklärung zum Jahr 2011 an. Aus diesem Grund sollte man die Betriebskostenabrechnung immer gut aufbewahren.
Verjährungsfrist für Belege
Wenn man noch Belege aus dem Jahr 2007 besitzt, bietet es sich an, diese noch einmal genau zu prüfen. Denn bis zu vier Jahre sind Steuerstattungen möglich, danach sind die eventuellen Ansprüche verjährt. Sollten also beispielsweise Kosten für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung oder dem Haus aufgrund der ehemals existierenden Rechtslage damals nicht angerechnet worden, kann man diese nun noch bis zum Jahresende beim Finanzamt gelten machen. Allerdings ist eine nachträgliche Anerkennung immer nur möglich, wenn der Steuerbescheid von damals unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.
Tipps zur Einkommensgrenze beim Kindergeld
Beim Kindergeld gilt für 2011 zum letzten Mal die Regelung, dass die Sprösslinge nur bis zu 8004 Euro verdienen dürfen, beispielsweise durch einen Nebenjob, BAföG-Zahlungen oder Zinsen. Wird diese Grenze überschritten, fallen der Anspruch auf Kindergeld und der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag weg und das Finanzamt kann erfolgte Zahlungen zurückfordern.
Aus diesem Grund sollte man sich mit den Kindern noch einmal zusammensetzen und genau ausrechnen, wie viel diese bereits im Jahr 2011 eingenommen haben. Auch etwaige Anschaffungen durch das Kind können bedacht werden, wenn dadurch die Einnahmen verringert werden und die kritische Grenze wieder unterschritten werden kann. Beispielsweise kann das Kind Dinge wie Berufskleidung oder Fachliteratur absetzen. Ab 2012 fällt die Einkommensprüfung für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr dann komplett weg.
Zuschuss für Altersvorsorge noch sichern
Wenn man vor dem Jahreswechsel einen Riester-Vertrag abschließt und die Mindestbeiträge einzahlt, erhält man noch die gesamten Zulagen für das laufende Jahr. Außerdem hat ein Abschluss in 2011 den Vorteil, dass die Rente später ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Denn bei Verträgen ab 2012 wird die Auszahlung nach oben gesetzt, konkret erfolgt sie dann erst ab dem 62. Lebensjahr.
Wichtig ist für Besitzer eines Riester-Vertrags zudem, dass man noch vor dem Jahresende überprüft, ob man in der Vergangenheit alle staatlichen Zulagen beantragt hat. Denn der Anspruch hierauf verfällt nach zwei Jahren. Zulagen für das Jahr 2009 sollten deshalb bis zum Jahresschluss beantragt werden. Die Sorge um verpasste Zulagen kann man aber grundsätzlich ganz einfach umgehen, indem man einen Dauerzulagenantrag stellt, der die jährliche Antragstellung zeitsparend ersetzt.
Man sieht also, wer kein Geld verschenken will, sollte die letzten zwei Wochen des Jahres noch einmal nutzen und die eine oder andere Geldangelegenheit in Angriff nehmen. Es lohnt sich!

Bild Prozent © K.-U. Häßler - Fotolia.com
Bild Kindergeld © Andre Bonn - Fotolia.com

Anzeigen




Geldanlage-Ratgeber


Fordern Sie unseren kostenlosen Geldanlage
-Ratgeber mit zahlreichen Tipps zur Geldanlage an und bleiben Sie monatlich mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.

Anmelden
Abmelden
abonnieren!