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Mittwoch, den 29. April 2015

Steuern und Abgaben: Diese Änderungen kommen 2012

18.01.2012





Der Stichtag 1. Januar ist in den Bereichen Steuern und Sozialabgaben jedes Jahr naturgemäß ein sehr wichtiges Datum. So wird sich auch 2012 hierbei wieder eine Menge ändern. Vor allem die schrittweise Einführung der Rente mit 67 Jahren ist ab 2012 zu beachten. Alle weiteren wichtigen Neuregelungen Seiten des Gesetzgebers können Sie in unserer nachfolgenden Auflistung bequem nachlesen.
Einführung der Rente mit 67
Auch wenn die politische Diskussion um das Renteneintrittsalter mit 67 Jahren noch lange nicht beendet ist, die Weichenstellung für diese Neuregelung erfolgt bereits im Januar 2012. So wird ab diesem Jahr in einzelnen Schritten die Altersgrenze für den Renteneintritt erhöht. Die sukzessive Anhebung auf 67 Jahre ist bis zum Jahr 2029 geplant. Die gesetzliche Neugestaltung sieht vor, dass nur noch Personen bis zum Jahrgang 1946 weiterhin mit 65 in Rente gehen können.
Ab dem Jahrgang 1947 wird mit jedem Jahr mehr ein Monat hinzugerechnet, weshalb beispielsweise eine Person, die 1957 geboren ist, elf Monate länger arbeiten muss. Ab dem Jahr 2024 wird die schrittweise Erhöhung pro Jahr auf jeweils zwei Monate angehoben. Für Arbeitnehmer, die nach 1964 geboren sind, ist die Berechnung übrigens überflüssig, denn für sie gilt unisono das neue Renteneintrittsalter von 67 Jahren.
Ausnahme von der Rente mit 67
Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Rente mit 67 eine Ausnahme geschaffen. So kann man weiterhin mit 65 Jahren in eine Rente ohne Abzüge gehen, wenn man 45 Beitrittsjahre vorweist. Hierbei wird auch die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr auf die Beitragszeit angerechnet. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass diese Vorgabe bei Männern nur noch von knapp 30 Prozent und bei Frauen sogar nur von vier Prozent erreicht wird.
Rentenanpassung hat auch Auswirkung auf Witwenrente
Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters ergibt sich zudem eine Änderung für die Witwenrente. So steigt das Eintrittsalter für die „große“ Witwenrente in der gleichen Form wie bei der Rente von bisher 45 Jahren auf 47 Jahre an. Bei der „großen“ Witwenrente werden 60 Prozent der Rente des verstorbenen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners ausgezahlt.
Zu beachten ist aber, dass es auch hier eine Ausnahme gibt. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die erst nach dem Jahr 2001 geheiratet haben oder in Fällen, bei denen beide Partner ab dem 1. Januar 1962 geboren sind, erhalten statt der 60 nur 55 Prozent. Die „kleine“ Witwenrente sieht wiederum einen Umfang von 25 Prozent der Rente des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners vor.
Geringerer Beitrag zur Rentenversicherung ab 2012
Erfreulich ist, dass der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2012 sinkt. Konkret sieht die Absenkung einen Betrag von 0,3 Prozent vor. Der neue Beitragssatz liegt nun bei 19,6 Prozent. Insgesamt hat die Entlastung einen Umfang von 1,3 Milliarden Euro. Allerdings bringt die Absenkung für den Einzelnen nur eine geringe Entlastung mit sich, so spart ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 2500 Euro rund 3,75 Euro im Monat an Abgaben ein.
Steuerveränderungen in 2012
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat die Bundesregierung insgesamt 35 Vereinfachungen auf den Weg gebracht. Die meisten Neuregelungen gelten allerdings erst ab 2012 und werden deshalb wiederum erst 2013 bei der Abgabe der Steuererklärung wirksam. Bereits für 2012 gilt aber beispielsweise die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags. Dieser steigt auf einen Betrag von 1000 Euro, der ohne Belege vom Finanzamt als Abzug akzeptiert wird. Zu den Werbungskosten gehören beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten oder Ausgaben für Berufskleidung und Fachliteratur. Weitere wichtige Änderungen sind beispielhaft:
Kindergeld: Ab 2012 spielt die Höhe des Einkommens der Kinder für den Erhalt von Kindergeld keine Rolle mehr. Einzige Ausnahme hierbei ist, dass das Kind pro Woche nicht länger als 20 Stunden arbeiten darf. Gezahlt wird das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag des Sprösslings.
Betreuungskosten: Eine Vereinfachung wird ab 2012 auch im Bereich der Kinderbetreuungskosten eingeführt. So müssen Steuerpflichtige nicht mehr angeben, ob sich die Kosten aus beruflichen oder privaten Gründen ergeben. Die Betreuungskosten, die bis zum 14. Lebensjahr des Kindes absetzbar sind, werden fortab immer als Sonderausgaben angesehen.
Pendlerpauschale: Bisher konnte man für jeden Tag wählen, ob man die 30 Cent je Kilometer der Pendlerpauschale absetzt oder die tatsächlichen Aufwendungen, die für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angefallen sind. Dies ist ab 2012 nicht mehr möglich, jetzt muss man sich für eine Abrechnung für das gesamte Jahr entscheiden.
Elektronische Lohnsteuerkarte verschiebt sich erneut
Die elektronische Lohnsteuerkarte wird aufgrund technischer Probleme noch weiter auf sich warten lassen. Ursprünglich war die Umstellung bereits für das vergangene Jahr angedacht, doch selbst 2012 ist nun nicht mehr als Starttermin zu halten. Neuer geplanter Einführungszeitpunkt ist der 1. Januar 2013 . Bis dahin behält die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 weiterhin ihre Gültigkeit.
Änderungen für Riester-Verträge
Bei der Altersvorsorge mit Riester-Verträgen ist ab 2012 ebenfalls eine wichtige Änderung zu beachten. So können Ehepartner von erwerbstätigen Personen, die nicht selbst in einen Vertrag einzahlen, nicht mehr die volle Zulage von 154 Euro im Jahr erhalten. Ab sofort muss jede Person selbstständig mindestens fünf Euro im Monat in einen Riester-Vertrag einzahlen, um sich dadurch auch die jeweilige staatliche Zulage zu sichern.
Eine andere Neuerung beim Thema Riester-Rente sieht vor, dass für Verträge ab dem 1. Januar 2012 eine Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr erfolgen kann. Zwar sind frühere Auszahlungstermine vereinbar, doch dadurch entfallen staatliche Zuschüsse wie die Grundförderung oder die Zulage für Kinder.
Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt
Schlechte Nachrichten gibt es auch für den Bereich der Lebensversicherungen . Hier wurde zum 1. Januar 2012 der Garantiezins von 2,25 auf 1,75 Prozent abgesenkt. Der Garantiezins ist die staatlich festgelegte Mindestverzinsung, die Versicherungsanbieter auszahlen müssen. Die Gesamtverzinsung setzt sich wiederum aus dem Garantiezins und den laufenden Überschüssen der Versicherung zusammen. Im Durchschnitt gehen Experten hierbei nur noch von einem Wert von knapp unter vier Prozent für 2012 aus. Zum Vergleich, allein der Garantiezins lag bis zur Jahrtausendwende ehemals bei rund vier Prozent.
Fazit
Das Jahr 2012 bringt wie gesehen viele Neuerungen in Sachen Steuern, Rente und Abgaben mit sich. Lobenswert sind die Steuer-Vereinfachungen für Familien. Die wenigen Vergünstigungen, wie die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags oder der geringere Beitrag zur Rentenversicherung fallen aber eher schmal aus. Stattdessen ist die schrittweise Einführung der Rente mit 67 Jahren ein historischer Vorgang, der für viele Arbeitnehmer in den kommenden Jahren weitaus höhere finanzielle Einschnitte bedeuten wird. Denn die Beschäftigungsquote von älteren Arbeitnehmern fällt bekanntermaßen vergleichsweise gering aus, wodurch die Erhöhung des Renteneintrittsalters somit zu noch höheren Abzügen bei der Rente führen wird.

Bild Zettel Altersarmut © Thomas Reimer - Fotolia.com
Bild Geldschein © mopsgrafik - Fotolia.com

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