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Freitag, den 01. Mai 2015

Volksbanken kritisieren Pläne zur Einlagensicherung in der EU

08.07.2010 - Volksbanken kritisieren Pläne zur Einlagensicherung in der EU


Volksbanken kritisieren Pläne zur Einlagensicherung in der EU

Die EU-Kommission hat aktuell sehr viele Veränderungen im Finanzbereich geschlossen, von denen die Verbraucherkredit-Richtlinie die bekannteste sein dürfte. Nun ist offenbar geplant, die Einlagensicherung in den EU-Staaten zu verbessern und damit Anleger vor eventuellen Verlusten durch Insolvenzen zu schützen. Bisher setzten sich die Sicherungssysteme aus der gesetzlichen Einlagensicherung und einer freiwilligen Einlagensicherung zusammen, wobei der gesetzliche Part aktuell (2010) auf 50.000 Euro begrenzt ist, die freiwilligen Einlagensicherungssysteme jedoch teilweise Absicherungen in Millionenhöhe anbieten. Die freiwillige Einlagensicherung beschränkt sich dabei jedoch im Regelfall auf deutsche Institute, wobei sich auch hierzulande nicht alle Banken daran beteiligen. Dies soll zukünftig offenbar geändert werden, so dass die Banken gesetzlich verpflichtet sind, eine weitergehende Einlagensicherung anzubieten.

Volks- und Raiffeisenbanken üben Kritik an den Plänen

Nach Aussage von Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Dachverbands BVR, seien die geplanten Änderungen für die Volks- und Raiffeisenbanken kaum tragbar, denn sie würden zu einer Doppelbelastung führen. Schließlich hätten die Volks- und Raiffeisenbanken schon mit der Institutssicherung ein Absicherungssystem geschaffen, in dem der Verbund für einzelne Institute einspringe, falls diese Zahlungsschwierigkeiten haben. Auf diese Weise sei es noch nie dazu gekommen, dass ein Kunde Geld verloren habe, weshalb das System auch völlig ausreichend sei. In Zukunft einen weiteren Topf bedienen zu müsse, sei für die Volks- und Raiffeisenbanken nicht tragbar. Darüber hinaus hätten die Volksbanken keinerlei staatliche Hilfe in der Krise annehmen müssen, was zudem für solides Wirtschaften spreche, hieß es weiter.

Eine länderübergreifende Branchenhaftung wird offenbar ebenfalls diskutiert

Ein weiterer Punkt, der bei den Entwürfen der EU in Bezug auf die Einlagensicherung nicht auszuschließen ist, besteht in einer länderübergreifenden Haftung der Branche. Auch wenn nicht ganz klar ist, wie genau diese ausgestaltet sein könnte, schließen Beobachter eine solche Regelung nicht aus. Es bleibt nun abzuwarten, wie der Entwurf zur neuen Einlagensicherung aussieht und ob es unter Umständen sogar Ausnahmeregelungen für Banken gibt, die bereits ein gutes Einlagensicherungssystem zur Verfügung stellen.

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